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Dauerhafte Datensicherheit

  • Funkenzupfer
  • 9. März 2006 um 03:23
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
    Meister
    Punkte
    11.480
    Beiträge
    2.009
    • 9. März 2006 um 03:23
    • #1

    Interessante Frage: Ist dauerhafte Datensicherheit mit Kopierschutz und DRM konform?

    Die einfache Antwort: Nein. Kopierschutz bedeutet wie auch DRM in absehbarer Zeit einen vorprogrammierten Verlust der Daten, für deren Nutzung man bezahlt hat.


    Die etwas ausführlichere Variante, für Leute, die es genau wissen möchten, und vor allem Wert auf den langfristigen Erhalt ihrer gespeicherten Daten legen:

    Es ist kein Geheimnis: Jeder Datenträger altert, und nach einer gewissen Zeit ist sein Inhalt nicht mehr lesbar. Das war schon im "Analogzeitalter" so: Wer ein Tonstudio "alter Schule" von innen kennt, weiß, daß viel Zeit damit verbracht wurde, die Magnetbänder alle paar Jahre umzukopieren, und damit die Nutzbarkeit der darauf enthaltenen "Daten" (im speziellen Fall: Musikwerke) dauerhaft zu erhalten.
    Das gleiche gilt für Datenträger im digitalen Jahrtausend, auch wenn dieser Umstand von der Industrie gerne verschwiegen wird. Und zwar sowohl für Musik, als auch für Software, PC-Spiele, kurz, alles was auf einem Datenträger untergebracht wird.

    Nachfolgend eine Übersicht über den Zeitraum, innerhalb dessen ein Auslesen der Daten bei richtiger Behandlung des Mediums als sichergestellt anzunehmen ist. Die Zahlen beruhen auf Erfahrungswerten professioneller Nutzer:

    XT-Diskette (51/4'', 360kB): 10 Jahre
    AT-Diskette (51/4'', 1.2MB): 5 Jahre
    Diskette (3,5'', 1.44MB): 5 Jahre
    Magnetband (QIC80, 120MB): 1 Jahr
    Festplatte: 10 Jahre
    CD-ROM (gepresst): 7 Jahre
    CD-ROM (gebrannt): 4 Jahre

    Nach Ablauf dieser "Mindesthaltbarkeitsdaten" ist eine Lesbarkeit auch bei bester Pflege des Mediums unter Alltagsbedingungen nicht mehr zuverlässig gewährleistet - was nicht bedeutet, daß einzelne Exemplare unter Laborbedingungen nicht die von der Industrie angegebenen Zeiträume von 50 - 200 Jahren unbeschadet überstehen können. Doch wer hat schon ein Labor im Hause...
    Wie man leicht sieht, ist kein Datenträger wirklich dauerhaft. Und hier geht es keineswegs um Kratzer oder sonstige mechanische Beschädigungen, die man durch Sorgfalt vermeiden könnte. Es ist ganz einfach die Chemie der verwendeten Materialien, die eine Zersetzung der Träger unter normalen Umweltbedingungen mit sich bringt. Um wertvolle Daten dauerhaft über die Jahre zu bringen, ist also auch bei digitalen CD's ein beständiges Umkopieren auf ein neues Medium notwendig, ganz wie im klassischen Tonstudio.

    Und nun wird es interessant: Denn genau das verhindert der von der Industrie durchgesetzte Kopierschutz, den man sich auch noch per Gesetz schützen ließ, so, daß er nichteinmal umgangen werden darf, um den Verlust der Daten, für die ein Nutzungsentgelt entrichtet wurde, zu verhindern.
    Hier wird dem Käufer klammheimlich eine Leistung entzogen, für die er Geld bezahlt hat, sofern die Nutzung der Daten nicht per Vertrag ohnehin nur auf eine bestimmte Frist festgelegt war. Diese Befristung trifft regelmäßig auf käufliche Tonträger, Video-DVD's und Programmsoftware nicht zu, würde sie doch eine erhebliche Preisminderung der Produkte am Markt nach sich ziehen... Wer gibt schon 25€ für einen Tonträger aus, dessen Inhalt er nur 2 Jahre lang anhören darf...

    Der von einzelnen Herstellern angebotene Service, einen defekten Datenträger gegen Einsendung des Originals zu ersetzen, ist kein akzeptabeler Ersatz für die vorenthaltene Möglichkeit des Werterhaltes: Nur ein Beispiel. Von einem Unternehmen, das nach einigen Jahren nicht mehr besteht, kann man diese Leistung auch nicht mehr einfordern. Auch ist es deutlich, daß ein Hersteller nach einer gewissen Zeit erhebliche Lagerkosten in Rechnung stellen wird, falls überhaupt noch Exemplare zum Austauch vorgehalten werden. Das ist gängige Praxis.

    Bleibt als Fazit: Die Ausübung des Nutzungsrechtes an den Daten ist auf legalem Wege seit Einführung des Umgehungsverbotes für kopiergeschützte Medien nicht mehr sichergestellt. Der Käufer zahlt für eine Leistung, deren Genuß ihm auf Dauer vorenthalten wird. Daran ändert auch der zweite Korb der Urheberrechtsgesetzgebung nichts, und die Durchsetzung von DRM verschlimmert diese skandalöse Situation zusätzlich. Diese Tatsachen werden vom Gesetzgeber regelrecht ignoriert. Man sollte ihn erinmal daran erinnern...

    Denn solange hier keine eindeutige Regelung getroffen wird, die die Kopie zum Zweck der dauerhaften Erhaltung der Ausübbarkeit eines bezahlten Nutzungsrechtes ausdrücklich als positives Recht festschreibt, unabhängig von einem Kopierschutz, kann man nur dringend davon abraten, Daten und Datenträger zu erwerben, die mit einem DRM oder sonstigen Kopierschutz versehen sind. Es ist ein glatter Betrug, der da stattfindet, welcher jedoch nicht sofort offenkundig wird, da die grundsätzlichen Mängel an der Sache sich erst später offenbaren, also versteckt sind.

    Dem Käufer muß klar sein: DRM bedeutet, daß ihm ein Nutzungsrecht, für welches er Geld bezahlt hat, regelmäßig nach einiger Zeit grundlos und ohne Vorwarnung wieder entzogen wird. Musik/Software/Daten sind für ihn unwiederbringlich verloren. Er wird für den Verlust nicht entschädigt. Die Dauer, während der er die Ware nutzen kann, ist vom Zufall abhängig, die Möglichkeit, selbst für einen Werterhalt durch Übertragung auf ein neues Medium zu sorgen, ist ihm entzogen. Hat er Glück, hält sein Medium "ewig" (wenig wahrscheinlich), im ungünstigen Fall erreicht das Medium nichteinmal die Mindesthaltbarkeit (s.o.).

    Für wertvolle Daten aus "eigener Produktion" (z.B. Backup der Diplomarbeit, Forschungsergebnisse, betriebswichtige Daten, selbsteingespielte Musik...) gilt natürlich ebenfalls: Wer sichergehen will, daß sie gut über die Jahre kommen, muß sie zwingend regelmäßig kontrollieren und solange sie noch vom Medium auslesbar sind, auf ein neues umkopieren.

    Im Fall, daß zum Anzeigen der Daten eine bestimmte Software benötigt wird, muß man den entsprechenden Installationsdatenträger natürlich ebenfalls sichern können. Ansonsten kann man keineswegs sicher sein, daß das Datenformat später von anderen, neueren Programmen noch gelesen werden kann. Das gilt zumindest, wenn das Format zusätzlich irgendwelchen Patentrechten unterworfen ist.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • Funkenzupfer
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    • 3. Mai 2006 um 01:47
    • #2

    Auch in diesem Jahr hat sich auch die Stiftung Warentest wieder einer Beurteilung der Rohlingsqualität von DVDs befleißigt. Das Ergebnis kann in Tabellenform (derzeit kostenfrei) unter http://www.stiftung-warentest.de/online/compute…25/1367737.html abgerufen werden. Einführende Informationen erhält man unter http://www.stiftung-warentest.de/online/compute…79/1367725.html

    Der Abruf des vollständigen und ausführlichen Testberichtes aus der gedruckten Ausgabe der Zeitschrift ist kostenpflichtig.

    Bleibt anzumerken: Mit der nächsten Produktions-Charge könnte das Ergebnis schon wieder völlig anders aussehen, und sogar zeitgleich von einem Hersteller unter gleicher Bezeichnung angebotene Rohlinge können sich qualitativ erheblich voneinander unterscheiden, wenn sie aus verschiedenen Produktionslinien stammen. Man sollte also auch ältere Testergebnisse nicht unberücksichtigt lassen, so erfährt man, ob ein im aktuellen Test als gut oder sehr gut bewerteter Rohling von einem Hersteller stammt, der Wert auf Kontinuität in der Qualitätssicherung legt, oder ob das gute Ergebnis nur ein Zufallstreffer war.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 3. Mai 2006 um 04:47
    • #3

    News zum Test der Rohlinge: https://www.win-tipps-tweaks.de/forum/news/101…hlight=Rohlinge ;)

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