Viele kennen das Problem: Man sitzt vor dem Monitor und betrachtet vor seinem inneren Auge eine perfekte Idee für die private Homepage. Allerdings muss dafür ein rechtlich geschützter Begriff benutzt werden! Hier ist natürlich Vorsicht geboten, denn auch als "kleiner Fisch" im Internet kann man wegen Urheberrechtsverletzung zu hohen Geldstrafen verklagt werden! Darf man, oder darf man den Begriff benutzen, oder das Bild, oder den Film...
Dieser Thread ist genau für solche Fragen da. Einfach nur kurz die jeweilige Frage stellen
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Rechtsfragen bei privaten Homepages
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21. August 2006 um 14:33 -
Geschlossen
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Hallo Tobi, Mann mit 'ner eigenen Homepage!
Zunächst: Wir dürfen keine Rechtsauskünfte erteilen, das ist leider verboten wie so vieles in Deutschland. Aber helfen und beraten dürfen wir natürlich immer...
Grundsätzlich bedürfen alle Bilder, Texte und Co. der Zustimmung des Urhebers, bevor man diese auf der eigenen Seite anbietet. Man darf Texte verändern, muss aber stets die Quelle benennen. Stückelt man aus zahllosen Quellen einen völlig neuen text, so ist dieser dann wiederum mehr oder weniger dein eigenes gedankengut und schon wieder schützenswert. So müsste dann derjenige, der deinen Text verwendet wiederum deine Seite als Quelle angeben.
Bei Bildern ist es wie bei der Musik. Es gibt Dinge, da verletzt man keine Rechte, meist aber sind fremde Bilder und Musik auf der eigenen Website schlicht verboten. Ausnahme: Erlaubnis des Rechteinhabers.
So verhält es sich auch mit Downloads. Freeware, die im Sinne des Autors weltweit und möglichst rasch verteilt werden soll darfst du zu 99 Prozent anbieten. Oft steht es sogar dabei, dass der Autor dies wünscht.
Anders sieht es aus, wenn ein Copyright drauf ist oder der Anbieter um Nachfrage bittet. Ich sende IMMER eine Mail an den Autor, auch bei frei zu verteilender Freeware oder GPL etc. Dazu bekommt der Anbieter dann meinen Link, dann sieht er, was ich mit seinem Programm, Bild oder so angestellt habe.
Filme sind wie Bilder und Musik zu sehen. Bilder von Stars können teure Folgen haben, sofern man diese missbräuchlich verwendet. Filme sind irre teuer bei Verstößen, denn da klagt gleich eine ganze Industrie gegen dich. Bei der Musik sind es ebenfalls die Künstler, meist aber die Verlage, Produzenten oder eben auch gleich wieder die gesamte Musikindustrie...
Auch bei Texten muss man darauf achten, dass man die Pressefreiheit nicht mit einer Straftat verwechselt...
Wenn ich behaupte, dass aus meiner Sicht Tokio Hotel scheiße ist, dann stehe ich dazu. Wenn ich aber meine Homepage "Tötet die Shanghai Absteige" oder so nenne, dann kann ich schon in Teufels Küche kommen.
Verunglimpfung der Frau Merkel ist auch eine Straftat...
Nun aber genug Schwarzseherei. Es gibt zwar Anwälte, die kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen und so den lieben langen Tag im Netz nach Geldquellen suchen, also Abmahnungen verschicken, aber bei den Millionen Pages kommt eine erfolgreiche Klage schon fast einem Lotto-Sechser gleich...
Lehn dich zurück und genieße deine Website. Achte auf ein sauberes Impressum (das hatten wir schon öfter hier im Board) und sorge dafür, dass niemand illegale Inhalte auf deiner Seite anbietet.
Immer schön fragen vor dem Anbieten diverser Dinge und dir bleibt Ärger stets erspart. -
Wie siehts denn aus, wenn ich den "Erfinder" eines Downloads frage, und er positiv beantwortet! Also: Ich darf auf meiner HP anbieten.
Allerdings sagt er dies nur mündlich, oder über ICQ, Mail, etc.
Kann er dann noch kommen und sagen: "Hey, ich habe das doch gar nicht gesagt!"?
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Hallo,
auch mündliche Abmachungen sind Verträge nach geltendem Recht, ebenso wie ein Handschlag, der nach wie vor wie eine Art Besiegelung eines mündlich geschlossenen Vetrags gilt. Mail und ICQ in Textform ist ja schriftlich und ausdruck-/archivierbar.
Selbstverständlich ist das geschriebene Wort gerichtsverwertbar, das gesprochene beinhaltet meist Aussage und Gegenaussage, also ohne Zeugen eine schwierige Sache.
Im Zweifelsfall würde ich eine handschriftliche Notiz, einen Aktenvermerk fertigen. Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und sinngemäß die Abmachung notieren. -
Okay, dass wollte ich nur zur Absicherung noch mal fragen!