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Aus der Schweiz kommt bekanntlich leckerer Käse,

  • Funkenzupfer
  • 8. Oktober 2006 um 18:56
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
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    • 8. Oktober 2006 um 18:56
    • #1

    08.10.06 (18:56)
    und ein großer, jedoch wenig schmackhafter Käse ist es, was sich das dortige Minsterium für Umwelt, Verkehr und Kommunikation für Nutzer der Internettelefonie im Verborgenen ausgedacht hat. Da es ihnen mittlerweile zu mühsam geworden ist, die Leute auf herkömmliche Weise zu belauschen, also mit Richtmikrofon im Gebüsch vor der Fensterscheibe auf der Lauer, sollen die Internetprovider dazu gezwungen werden, ihren Kunden eine Schadsoftware auf den Rechner zu schleusen, die als echter Trojaner wahlweise eingebaute Mikrofone, Web-Cams etc. aktivieren und die gewonnenen Daten als Audio- oder Videodatei direkt an einen Server des Ministeriums übertragen können soll, an sämtlichen Virenscannern und Firewalls vorbei. Auch die bei Ermittlern wenig beliebten da schwer zu kontrollierenden verschlüsselten VoIP-Verbindungen sollen damit geknackt werden. Hersteller von Antivirensoftware sollen diese Schadsoftware nicht in ihre Siganturen aufnehmen dürfen. Und das alles ohne jegliche Rechtsgrundlage.

    Alles in allem eine hübsche Summe an Straftaten, die das Ministerium begeht und noch dazu andere dazu anstiftet. Wieviele Jahre hinter Gittern wird das den Verantwortlichen wohl einbringen?



    Abgesehen davon, daß dieses Verfahren auf gut abgesicherten Betriebssystemen im Gegensatz zur Standard-Windows-Installation recht unpraktikabel sein dürfte, eröffnet so ein eingschleuster Trojaner zusätzliche Risiken für den auf solche Weise bespitzelten Pc-Besitzer, indem sich Trittbrettfahrer diese heimlich installierten Dienste zu Nutze machen können. Ähnliches geschah auch beim Sony-Trojaner, der allein durch seine Installation riesige Sicherheitsprobleme schuf.

    Nach allem, was über dieses Vorhaben bekannt ist, kann man nur konstatieren: "Die spinnen, die Schweizer". Aber das wissen wir ja schon lange, spätestens seit "der Kleine und der Dicke" dort zu Besuch waren...

    Quelle: Sonntagszeitung (Schweiz)

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 9. Oktober 2006 um 00:17
    • #2

    Hallo Funkenzupfer,

    mich würde interessieren, woher die Informationen stammen. Wenn sie wahr sind, regt mich das ziemlich auf - ich bin Schweizer.

    Bitte kläre mich auf, was "der Kleine und der Dicke" bedeutet. Danke.

    Gruss snaH

  • Funkenzupfer
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    • 9. Oktober 2006 um 01:39
    • #3

    Hallo Point,

    vorneweg: ich freue mich, daß wir auch Mitglieder aus der Schweiz bei uns haben! Es bereichert unser Forum sehr.

    Fehlende Quelle: Da bitte ich um Entschuldigung, ich hatte in der Eile, in der ich dieses bemerkenswerte Thema als Nachricht abgefasst habe, nicht nur die Quellenangabe übersehen, auch Datum und Uhrzeit muß ich nun nachtragen. Danke für den Hinweis! Es handelt sich um eine Zeitungsnotiz aus der (Schweizer) Sonntagszeitung, Link siehe oben. Auch der ORF aus Österreich hat darüber berichtet.

    Achso, "der Kleine und der Dicke"? "Asterix und Obelix", aus deren Comic-Serie auch das Zitat "Die spinnen, die..." stammt. Ob Goscinny und Uderzo die beiden das tatsächlich einmal über die Schweizer äußern ließen, weiß ich gar nicht mal, jedenfalls gehört der Ausspruch zu den Running Gags:

    Zitat von Wikipedia

    Obelix kommentiert in fast jedem Band einen Umstand mit den Worten "Die spinnen, die Römer" (wobei nicht zwangsläufig nur die Römer erwähnt werden, sondern auch viele andere Völker/Personengruppen/Parteien, z.B. Goten, Wikinger, Ägypter, Briten usw.)


    Ich denke einfach mal, da sind auch die Schweizer nicht verschont worden :D. Spätestens mit der krausen Aktion des Departements hätten sie sich dieses Prädikat jetzt jedenfalls verdient. Aber keine Sorge, wenn das bei euch so durchgeht, dauert es nicht lange, bis wir es hier auch bekommen. Dann seid ihr dran mit frotzeln :D

    Grüße
    Funkenzupfer.

    P.S.: Eine wirksame Methode, sich vor solcherlei Ungeziefer auf dem eigenen PC zu schützen, ist die Verwendung eines Betriebssystems, welches jedesmal frisch von einer CD aus gebootet wird und keinerlei Konfigurationsdaten von der Festplatte einliest, speziell zum Surfen im Internet. Dieses Verfahren ist für Onlinebanking und ähnliche sicherheitskritische Anwendungen ohnehin zu empfehlen. Ein sehr brauchbarer Vertreter dieser Spezies wäre Kanotix, aber es gibt natürlich auch noch andere.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 9. Oktober 2006 um 14:42
    • #4

    Hallo "Schweizer",

    keine Sorge, das ist ja keine Aktion, die jeden Nutzer eines PC trifft, sondern eine Maßnahme, die an extrem strenge Kriterien geknüpft ist und nur mit einem richterlichen Beschluss ausgeführt werden könnte.

    Erfahrungsgemäß regt der ermittelnde Polizeibeamte bei der Staatsanwaltschaft einen Beschluss an, um die Telefone abhören zu dürfen. Allein schon diese Voraussetzungen sind sehr streng ausgelegt und nur bei extremen Delikten überhaupt erlaubt bzw. nötig. Trifft also das zu ermittelnde Delikt auf eine explizit im dafür erforderlichen Straftatenkatalog aufgeführte Straftat zu, so folgt der Antrag. Nun prüft der Staatsanwalt und entscheidet, ob der Antrag an das Gericht weitergeleitet wird, also ALLE Voraussetzungen zutreffen. Erst jetzt entscheidet der Richter nach erneuter Prüfung der Sachlage, ob auch zusätzlich zu den zu erfüllenden Vorgaben "Aussicht auf Erfolg" besteht. Stimmt der Richter zu, so kann das entsprechende Telefon "angezapft" werden.

    Sämtliche abgehörten Gespräche werden aufgezeichnet, ggf. von vereidigten Dolmetschern in die Landessprache der Ermittlungsbehörde übersetzt. Die Gesprächsinhalte sind ausschließlich für den Sachverhalt verwendbar, der aus dem Beschluss hervorgeht oder im erforderlichen Straftatenkatalog gelistet ist. Wird eine andere Straftat anhand der Gesprächsinhalte bekannt, für die eine Erlaubnis zum Abhören des Telefons gar nicht erteilt werden dürfte, so darf diese Straftat NICHT anhand dieser Daten ermittelt oder bewiesen werden. Das wird auch definitiv so gehandhabt, da spätestens vor Gericht die Sache eingestellt werden müsste, da nicht beweiskräftig und rechtswidrig!

    Es ist faktisch ausgeschlossen, dass beispielsweise ein Indizienprozess einer anderen Straftat, die also nicht im Straftaten-Katalog für Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen (TKÜ) gelistet ist, nun mit dem Gespräch zwischen Täter A und Täter B bewiesen werden kann. Dazu durchlaufen so eine TKÜ-Maßnahme und die daraus gewonnenen Details zu viele sicheren Stationen, auch die der anschließenden Verteidiger des/der Täter.

    Die Chance als Normalbürger innerhalb einer solchen Überwachungsmaßnahme "erfasst" zu werden, die ist ähnlich hoch, wie die eines Lotto-Sechsers.

    Natürlich werden innerhalb der zu ermittelnden Straftat auch Gespräche aufgezeichnet, wie beispielsweise der Anruf des Täters bei der Krankenkasse, um den AOK-Auslandskrankenschein zu erhalten...oder beim Pizza-Service.

    Diese Dinge sind immer am schnellsten ausgewertet und endgültig abgehakt....

    Festnetztelefone, Satellitentelefone, Handys, PC, Netzwerke, weiß der Geier was, alles kann man "anzapfen". Nun eben ergab sich die Frage, was geschieht mit Skype und Co.? Die Schweiz prescht hier nach vorne und versucht die Umsetzung der neuen Materie. Ob dies gelingt steht noch auf einem anderen Blatt.

    Aus meiner langen Erfahrung kann ich sagen, dass TKÜ-Maßnahmen sehr selten sind, da eben die Voraussetzungen auch äußerst selten vorliegen. Ohen Beschluss ist übrigens eine Überwachung niemals möglich!

    Im Übrigen sind diese Maßnahmen bei diesen katalogisierten Straftaten immer dringend erforderlich und rechtlich haltbar, sie erfüllen auch keinen Tatbestand, für den sich der ermittelnde Beamte rechtfertigen müsste. Wird das Betreten einer Wohnung angeordnet, so handelt es sich niemals um einen Hausfriedensbruch, auch dann nicht, wenn sich herausstellt, dass ein dringend Tatverdächtiger später freigesprochen werden muss, sei es aus Mangeln an Beweisen oder eben anhand der erwiesenen Unschuld.

    Die für VoIP erforderliche Software gibt es natürlich schon, sie funzt auch und wird ausschließlich an Sicherheistbehörden ausgeliefert. Bei KaZaAa und Co. wird man sie niemals downloaden können...

    Die Hersteller von Virenschutzprogrammen, Firewalls und Co. werden gewiss mitarbeiten.

    Ferner haben Provider und andere Dienstleister nach dem Gesetz Mitwirkungspflichten, die ebenfalls eindeutig definiert sind.

    Ich möchte hier keine Diskussion entfachen und einfach nur darauf hinweisen, dass eine Sorge für uns "Normalos" absolut unbegründet ist.

    Auf die Überwachung der Laptops/PCs mittels Mikro oder Webcam werden wir verzichten, denn rot leuchtende LEDs etc. sind nicht unbedingt ratsam...dann könnten wir die Leute ja gleich anschreiben: "Lieber Bürger, bitte beachten sie, dass die nächsten Tage ihr Privatleben nicht mehr privat sein wird, da sie dringend verdächtig sind die Straftat X begangen zu haben, was wir ihnen beweisen möchten"...

    Nun hoffe ich, dass eure Updates in Zukunft Updates sind, die ihr auch wünscht...

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    • 9. Oktober 2006 um 17:39
    • #5

    Hallo Funkenzupfer,

    danke für deine Antwort, in der Zwischenzeit konnte ich den ganzen Artikel lesen. :sehrgut:

    Natürlich kenne ich Asterix und Obelix. Wahrscheinlich war ich etwas verwirrt, nachdem ich deinen Beitrag las, so dass ich nicht darauf kam.:rolleyes: Ein bisschen muss ich dir Recht geben, manchmal spinnen sie schon (ein wenig), die Schweizer....

    Gruss snaH

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    • 9. Oktober 2006 um 18:11
    • #6

    Hallo Kaiserfive,

    herzlichen Dank für deine ausführlichen Erklärungen, die ja aus berufenem Munde erfolgten. :sehrgut:

    Angesichts meines Alters, habe ich im Laufe der vielen Jahre zunehmend das Vertrauen zu den (Schweizerischen) Behörden grösstenteils verloren. Ich will jetzt nicht aufzählen, welche Verstösse in den letzten Jahren aufgedeckt wurden. Angst habe ich vor der Politik, vor den Politikern, die sich Rechte verschaffen, die ihnen nicht zustehen. Erstaunlicherweise habe ich aber nie das Vertrauen zu den ausführenden Organen, sprich Polizei, Zoll usw., verloren. Im Gegenteil, je mehr Beamte ich kennen lernte, umso mehr vertraute ich ihnen.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin weder vorbestraft noch in eine Straftat verwickelt. Da ich viel auf der Strasse unterwegs bin, wurde ich halt schon oft Zeuge von Unfällen und ich war über 25 Jahre Offizier bei der Feuerwehr, da ergab sich eine Zusammenarbeit mit der Polizei von alleine.

    Grundsätzlich ist es mir egal, wenn meine Gespräche mitgehört werden, zu 90 Prozent sind es geschäftliche Telefonate und Hausfreundin habe ich keine (mehr), ich lebe mit der Freundin zusammen.:D Trotzdem verunsichert es mich, wenn noch mehr Löcher in ins angeblich garantierte Persönlichkeits-Recht gerissen werden.

    Gruss snaH

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    • 9. Oktober 2006 um 18:27
    • #7

    Hallo,

    habe auch viel Kontakte in die Schweiz zu Kollegen. Erst vor wenigen Tagen war ein Züricher bei uns, ein ehemaliger Staatsanwalt und jetziger Chef einer Polizeieinheit. Er denkt positiv, sieht jedoch, dass auch in der Schweiz drastische Änderungen im Gange sind, das Geld für Sicherheit und Polizei nicht mehr so vorhanden oder freigegeben wird wie früher.

    Aber bei einem sind wir beide sicher, Schweizer und BRDler, die bestehenden Gesetze müssen dringend angepasst werden, denn wir blieben ja nicht stehen. Die Rechtsprechung sieht sich Aufgaben gegenüber, für die es eigentlich keine explizite Regelung gibt. Auslegungssache nennt man das. Erscheint im Gesetzestext das Wort Telefon, so ist inzwischen bekannt, dass ein Handy kein Telefon, sondern ein Mobiltelefon ist. Nun legt es jeder so aus, wie er gerade lustig ist.

    Die Privatsphäre aber bleibt gewahrt. Sie ist auch bei euch nach wie vor heilig und sicher! Auch die neue Regelung, sofern diese umgesetzt wird, ist ja nur eine andere Möglichkeit bereits bestehender Eingriffe. Ob nun das Telefon abgehört wird bei Straftaten entsprechenden Charakters oder nur der Briefkasten "geleert", das ist letztendlich "egal". Einschnitt ist Einschnitt. Ob mit sieben Auswahlmöglichkeiten oder acht, TKÜ ist TKÜ. Wobei die Post des Briefkastens zunehmend wegfällt, denn Täter A und Täter B schreiben nur noch, wenn sie im Bau sitzen...

    Eine Einschränkung oder den Tod der Privatsphäre sehe ich nur, wenn man willkürlich "lauschen" dürfte, wie es in vielen Ländern normal ist. Hier genügt ein Anfangsverdacht, es entscheidet der Polizeibeamte selbst. Das ist der falsche Weg...

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    • 9. Oktober 2006 um 20:15
    • #8

    Tja, nun sind wir mittendrin, in der Diskussion. Aber warum nicht, es ist ein wichtiges Thema, und eine kontroverse Debatte dazu kein Fehler.

    Zuersteinmal: grundsätzlich ist es für ein funktionierendes Staatswesen unbestritten erforderlich, die Möglichkeit zu haben, unbehindert Beweise für Straftaten sammeln zu können. Anzapfen von Telefonleitungen und Internetverbindungen müssen also sein, keine Frage.

    In diesem Fall ist es eben nicht nur eine zusätzliche Variante der Telekommunikationsüberwachung, wie man dem Bürger glauben machen will: Ein eingeschleuster Trojaner ist eine Sachbeschädigung und bedeutet immer ein erhebliches zusätzliches Sicherheitsrisiko für den PC, daran ändert auch die Tatsache nichts, daß es hier die "Guten" sind, die ihn installieren. Schadsoftware bleibt Schadsoftware, und der Zweck heiligt noch längst nicht alle Mittel. Es wäre etwa vergleichbar damit, in der traditionellen Überwachung ein großes Loch in die Wand des Hauses zu bohren, um von Zeit zu Zeit hindurchspähen zu können. Ansonsten bleibt die geschaffene Öffnung offen und unbewacht, und jeder Dieb, der zufällig vorbeikommt, kann mit einer Angel die Wertgegenstände vom Schreibtsich des auf solch dilletantische Weise Überwachten stibitzen. Auf so einen haarsträubenden Einfall käme wohl keiner, wenn es sich im realen Leben abspielte. Seltsam, daß den Verantwortlichen bei Maßnahmen, die den virtuellen Raum des Internet betreffen, scheinbar jeglicher klare Menschenverstand abhanden gekommen zu sein scheint.

    Und eines steht fest: Jeder einzelne Bürger kann von solch einer Maßnahme betroffen werden. Wäre dem Verdächtigen seine Taten auf andere Weise nachgewiesen, so wäre die weitere Überwachung des Telefons recht sinnlos. Es geht also auch um die Fälle, in denen durchaus noch Unklarheit über die Täterschaft besteht. Und damit erwischt es naturgemäß auch Menschen, die sich nichts zu Schulden kommen ließen und unter falschem Verdacht stehen. Es ist unverantwortlich, diese einem solchen Risiko auszusetzen.

    Wer kommt denn für den Schaden auf, wenn auf dem Rechner eines - wie sich dann später vielleicht herausstellt - völlig zu unrecht Beschuldigten von Dritten wichtige Geschäftsdaten über dieses staatlicherseits aufgerissene Loch gestohlen wurden? Wie beweist der Betroffene, daß die Überwachungsmaßnahme in ursächlichem Zusammenhang damit steht? Angesichts der kommenden Gesetzgebung zur Illegalität von sogenannten "Hacker-Tools" wird der Bürger zugleich auch genau der Werkzeuge beraubt, mit denen er seine eigene Netzwerksicherheit überprüfen könnte - und damit auch solche Sicherheitslücken und Trojaner, die der Staat ihm verpasst hat, aufspüren könnte. Fazit: Er wird es nicht einmal beweisen können.

    Und das Fatale an der Sache ist: Nur in einem geringen Prozentsatz werden die Betroffenen hinterher überhaupt von der Maßnahme informiert, wie es eigentlich im Gesetz vorgeschrieben ist, das ist gut dokumentiert.

    Zu diesem Thema sollte man sich einmal den aktuellen Tätigkeitsbericht der Max-Planck-Gesellschaft aus dem vergangenen Jahr (2005) (PDF-Datei) ansehen. Er wurde vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg verfasst und trägt den Titel "Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen".

    Ein Blick dahinein lohnt sich, insbesondere die Bewertung des Richtervorbehaltes ist lesenswert.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 9. Oktober 2006 um 20:44
    • #9

    Na dann lehnen wir die TKÜ in der neuen Form einfach von vorneherein ab und erweitern das bereits bestehende "Täterschutz-Prinip".

    Jede polizeiliche Maßnahme wird von einem Eingriff begleitet, der für manche negative Folgen hat. Das lässt sich nie vermeiden.

    Nicht nur die Staatsorgane aber greifen in die Rechte und Persönlichkeit jedes Einzelnen ein, diese aber werden gerne angeprangert. Ferner werden selbstverständlich messbare Schäden ersetzt, sofern es sich herausstellt, dass der "Klient" zu "Unrecht" diesen Schaden erlitt. Dass ein Schaden nicht immer messbar ist, das ist auch logisch.

    Und von Schadsoftware kann man nicht sprechen, da sie keinen Schaden anrichten soll und wird. Es werden Daten ausgelesen und übermittelt, das war es. Ob es zu Systemunverträglichkeiten kommt, das zeigt die Untersuchung. Auschließen kann man nichts, aber es geht hier wie gesagt um erhebliche Straftaten, nicht um jeden Bürger.

    Auch die Gaststättenkontrolle im Sinne des Kugendschutzes ist ein fataler Eingriff, es könnten dem Wirt die Gäste fernbleiben. Beispiele für diese Problematik, dass "Gutes" mit "Schlechtem" einhergeht, gibt es zahllose.

    Es geht um die Abwägung und die Verhältnismäßigkeit. Und diese war in den meisten TKÜ-Maßnahmen ganz gewiss gegeben.

    So wie dem Arzt bei einer OP der Patient stirbt, so wie dem PC-Profi beim Einstzen eines RAM-Riegels dein PC abraucht, so kann auch der Bürger X im Zuge eines Ermittlungsverfahrens abgehört werden. Dennoch ist es ein Unterschied, ob anschließende Auswertungen erfolgen doer, was eindeutig die Regel ist und war, der unbescholtene Bürger unbescholten bleibt.

    Verhältnismäßiges Handeln ist unbedingt erforderlich, da muss man aber auch vom Bürger eine gewisse "Rücksicht" fordern. Jeder schreit, wenn er seines Geldbeutels beraubt wird. Die anschließenden Personenbeschreibungen passen auf viele Personen. Führen wir 12 Tatverdächtige im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung vor, so haben wir mindestens 11 Unschuldige. Ist es der 12., so jubelt das Opfer, wie auch wir, die "Staatsmacht". Die anderen 11 sind nicht unbedingt erfreut, waren aber auch nicht Opfer und sehen es meist mit, sagen wir einmal gemischten Gefühlen bis hin zum Zorn . Sollen wir zukünftig auf die Fahndung verzichten? Legal ist die Gegenüberstellung übrigens, ebenso wie das Festhalten von Personen im Zuge dieser Fahndung. Aber eben "unbequem".

    Versetzen wir uns in die Lage des Opfers, so ist es einfach, mit einer Maßnahme zu leben. Versetzen wir uns in die Lage des Täters, so macht es Spaß in Deutschland oder einem vergleichbaren Nachbarland zu leben.

    Sind wir gegen diese Maßnahmen, so tummeln sich die Verbrecher der Welt gerne bei uns. Das heißt nicht, das alles zu dulden ist, das meine ich nicht. Alles hat Grenzen. Aus meiner Sicht werden die bei den PCs nicht überschritten. Bei Durchsuchungen beschlagnahmen wir die Kisten ohnehin in den meisten Fällen und legen 1:1-Kopien aller Daten an. Um aber sinnvoll und effektiv schwere Straftaten aufzuklären darf man nicht an so "simple" Grenzen stoßen.

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    • 10. Oktober 2006 um 00:03
    • #10

    @ Funkenzupfer und Kaiserfive

    ich stimme zu, die Strafverfolgungs-Behörden müssen die Möglichkeit haben, Beweise zu ermitteln. Nur die Art und Weise, wie diese Informationen beschafft werden sollen, gefällt mir überhaupt nicht. Sollte ich unter irgend einem Grund unter Verdacht stehen, wäre ich damit einverstanden, wenn die Festplatte(n) beschlagnahmt würden, solange ich eine Kopie der Geschäfts-Daten habe, um weiter arbeiten zu können.

    So wie ich keine anderen Schad-Programme auf meinem Rechner mag, so mag ich auch keinen staatlich geprüften Spion. Wer garantiert mir, dass diese Schnüffel-Software nicht weiter latent im Hintergrund tätig ist? In Sachen Information an betroffene Bürger haben sich die Behörden in den letzten Jahren alles andere als Kooperativ gezeigt. So wurden in der Schweiz ohne gesetzliche Grundlage Akten von unzähligen Bewohner angelegt und darin jeden Pups erfasst. Als das Ganze aufflog, war es dann Sache der Bürger, nachzufragen, ob über ihn eine Fiche angelegt wurde. Diese Akten existieren, sicher bin ich jedoch nicht, immer noch, ohne dass die Verantwortlichen jemals zur Rechenschaft gezogen wurden.

    Weshalb sollten wir ausgerechnet jetzt, da wieder rein zufällig bekannt wurde, was die Behörden im Schilde führen, glauben was uns erzählt wird? Wer garantiert uns, dass die so ermittelten Daten nicht in falsche Hände geraten? Gelöscht werden sie nicht, das steht fest. Ich hatte die Möglichkeit, über eine Beziehung, meine Akte zu lesen. Da war nicht nur die Busse die ich als 14-jähriger Fahrrad-Schnösel erhielt zu sehen, da war jede Busse fein säuberlich aufgelistet, wobei sich die Bussen an einer Hand abzählen lassen. Damit wir uns richtig verstehen, die Fahrrad-Busse liegt einiges über 40 Jahre zurück. Nicht genug damit, konnte ich auch mein militärisches Führungs-Zeugnis lesen. Leider hatte ich keine Möglichkeit auch die Querverweise zu lesen, die ebenfalls ziemlich zahlreich vorhanden waren.

    Ich bin überzeugt, jeder Beamte der sich damit befassen muss, wird seinen Job nach bestem Wissen und Gewissen ausführen, nur was die Dienststelle über ihm mit den Daten macht, darauf hat er keinen Einfluss – und genau den Chefs darüber traue ich nicht. Schlussendlich entscheidet die Politik, die Politiker, die weiss Gott nicht immer das Wohl des Bürgers im Auge haben.

    Damit ich richtig verstanden werde, ich verstehe und akzeptiere, dass die Strafverfolgung Mittel und Wege haben muss, um Verbrechen vorzubeugen und zu bekämpfen. Nur wenn die Behörden die gleichen Mittel einsetzen wie die Kriminellen, macht mich das sehr sehr nachdenklich.

    Gruss snaH

  • Funkenzupfer
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    • 10. Oktober 2006 um 03:05
    • #11

    Nun muß ich nochmals zur (virtuellen) Feder greifen...

    Wenn man den Bericht der Max-Planck-Gesellschaft sorgfältig liest, fragt man sich unweigerlich: Wer überwacht die Überwacher? Was ist ein Beschluß eines Richters wert, wenn diesem jegliche nachvollziehbare Begründung fehlt, wie in immerhin 47% aller Fälle? Weitere 24% plapperten wörtlich nach, was ihnen der Staatsanwalt vorsetzte. Am Ende wurden 99,6 % aller beantragten Maßnahmen durchgewunken. Eine wirksame Kontolle dieses Instrumentes "TKÜ" stelle sicherlich nicht nur ich mir ein wenig anders vor, was nicht bedeutet, daß dadurch nun weniger Maßnahmen stattfinden müßten.

    Zitat

    Nicht nur die Staatsorgane aber greifen in die Rechte und Persönlichkeit jedes Einzelnen ein

    Wer darf das denn ohne persönliche Zustimmung des Einzelnen sonst noch? Gemäß unserem Grundgesetz ist dies allein dem Staat und seinen Organen vorbehalten. Wie es in der Schweiz geregelt ist, kann ich freilich nicht beurteilen, ich denke aber, da ticken die Uhren nicht wesentlich anders.

    Zitat

    von Schadsoftware kann man nicht sprechen, da sie keinen Schaden anrichten soll und wird.

    Sie wird, auch wenn sie nicht soll. Das ist gar nicht anders möglich, wenn man sich anmaßt, auf einem System, dessen Einrichtung man nicht kennt, irgendetwas aus der Ferne zu installieren, versteckte Dienste anzubieten und sich unbemerkt in den Systemtiefen einzunisten. Wir machen dann hier im Forum wohl künftig den Support für dadurch verursachte Probleme?
    Das System ist anschließend - auch nach einer Deinstallation des Trojaners - kompromittiert und muß komplett neu aufgesetzt werden, da unterdessen Trittbrettfahrer die geschaffenen Lücken unerkannt ausgenutzt haben können, das gilt für diesen wie für jeden anderen Trojaner. Und das soll kein erheblicher Schaden sein? Diese Zusammenhänge sollten allen IT-Verantwortlichen auch bei den Ministerien eigentlich spätestens seit dem Sony-Skandal mit dem Kopierschutz bekannt sein. Völlig unverständlich, wie man danach überhaupt noch auf solche Ideen kommen kann.

    Zitat

    Führen wir 12 Tatverdächtige im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung vor, so haben wir mindestens 11 Unschuldige.

    Schön. Ich gehe einmal davon aus, daß 11, im ungünstigen Fall auch alle 12, recht unbeschadet das Revier verlassen können, nachdem sie aus dem Kreis der Verdächtigen ausgeschlossen werden konnten. Mit etwas Glück sitzt dann einer der zwölfe ebenso unbeschadet in einer Arrestzelle. Das ist bei PC's leider nicht so. Einmal mit einem Trojaner verseucht, kann man dem betroffenen Gerät aus den dargelegten Gründen keine wichtigen Daten mehr anvertrauen, bevor nicht alles neu installiert ist. Schlimmer noch, die Integrität aller gespeicherten Dateien ist als nicht mehr gegeben zu betrachten. Das ist besonders spaßig, wenn es sich um eine vernetzte Anlage mit mehreren Rechnern im Verbund handelt. Das ist in keinster Weise mehr vergleichbar mit dem Anzapfen von irgendwelchen Leitungen beim Abhören. Das ist Sachbeschädigung. Von Verhältnismäßigkeit kann kaum mehr die Rede sein, schon gar nicht, wenn der Geschädigte wie in vielen Fällen geschehen nichteinmal hinterher etwas davon erfährt, und so auch keine adäquaten Maßnahmen zum Schutz seiner Daten einleiten kann.

    Im Übrigen: Geht das jetzt frei nach dem Motto: "Mitgefangen Mitgehangen?" Bei Mehrbenutzeranschlüssen, die dank der hohen Übertragungsraten immer mehr an Verbreitung gewinnen, bedeutet die vorgesehene Form der Überwachung durch vom Provider eingeschleuste Trojaner stets die Mißachtung der Persönlichkeitsrechte aller Personen, deren PC's am jeweiligen Intranet hängen. Was haben die alle damit zu schaffen? Der Trojaner landet zwangsläufig auch auf deren Rechnern. Eine anständige VoIP-Überwachung sieht jedenfalls anders aus. Etwas mehr zielgerichtet, bitteschön. Es werden ja auch nicht gleich die Telefone eines ganzen Mietshauses oder Stadtviertels überwacht, nur um die Gespräche eines einzelnen Täters aufzuzeichnen. Das sind ja Methoden aus der Steinzeit, um mal Klartext zu reden. Jede Schrotflinte ist da treffsicherer als dieses aus dieser Perspektive völlig untaugliche Instrument.

    Zitat

    Sind wir gegen diese Maßnahmen, so tummeln sich die Verbrecher der Welt gerne bei uns.

    Das ist definitiv falsch. Stell' doch unsere Polizei nicht in ein so schlechtes Licht! Solche Aussagen, die den Hochglanzprospekten des Trojaner-Herstellers angemessen wären, schüren sinnlose Ängste in der Bevölkerung, um eine allgemeine Zustimmung zu einer im Grunde für einen Rechtsstaat falschen Sache zu ernten. Täterschutz beginnt da, wo eine Straftat nach wenigen Jahren aus unerfindlichen Gründen durch "Verjährung" plötzlich keine mehr ist, und der Täter sich ungestraft ins Fäustchen lacht. Ferner: Angesichts von immerhin geschätzten 1,5 Millionen (!) Menschen in unserem Land, die im Jahr 2002 in irgend einer Form durch TKÜ-Maßnahmen betroffen wurden, ist es gradezu absurd davon zu sprechen, es sei mit einem "Sechser im Lotto" vergleichbar. Ein Paradies für Straftäter ist das ganz sicher nicht. Im übrigen ist es einfach nur idiotisch, Beweise für nicht verwertbar zu erklären, nur weil sie per Zufall durch eine TK-Überwachungsmaßnahme miteingesammelt wurden, aber nicht zur "richtigen" Sorte Straftat lt. Katalog gehören. Aber das ist wohl eher ein spezifisch deutsches Problem.

    Ich kann Hans da nur zustimmen, wenn der Staat einmal damit beginnt, kriminelle Strukturen und Denkmuster von Verbrechern zu übernehmen, wird es bedenklich. Das bedroht unsere Demokratie mehr als jeder Kriminelle oder Radikale es jemals vermöchte. Ein von Staatsorganen installierter Trojaner ist schon starker Tobak. Verständnis für Opfer von Straftaten darf nicht dazu mißbraucht werden, Methoden einzuführen, die mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates kolidieren.

    Grüße
    Funkenzupfer.


    P.S.: Vielleicht hat der eine oder andere Leser ja eine ganz andere Auffassung zu diesem Thema, als die verschiedenen bisher vorgetragenen Meinungen sie wiederspiegeln. Jeder Leser ist herzlich eingeladen, sich an unserem kleinen Disput zu beteiligen und das Spektrum damit zu bereichern.

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    • 10. Oktober 2006 um 08:09
    • #12

    Trojaner führen Böses im Schilde, das ist hier nicht gegeben, somit handelt es sich nicht um einen Trojaner. Und die Software kann selbstverständlich rückstandsfrei entfernt werden.

    Ein Update eures Virenschutzes könnt ihr doch auch nicht kontrollieren, oder? Es ist dasselbe! Dieses Update übernimmt im Zusammenspiel der Virenschutzsoftware den Schutz des Rechners. Entscheidet sich der Programmierer und Hersteller, dass die Variante myxxx.trj geblockt wird, so bemerkt der Nutzer dies u. U. nicht. Entscheidet sich der Programmierer dafür, dass dieses myxxx.trj nur in einem Quarantändeordner abgelegt wird, der nicht sichtbar gemacht werden kann, so bemerkt es der Nutzer ebenso nicht.

    Jedes Update auf dem Rechner birgt die Möglichkeit Daten auszulesen. Das sind aber nicht alles Trojaner.

    Und bevor man die Staatsgewalt überwacht, sollte man erst einmal die Politik überwachen, danach sehr gerne "mich". Im Übrigen ist auch der Richter "angreif-" bzw. überprüfbar, es gibt schließlich diverse Instanzen. Nicht selten erleben wir aufgehobene Erstinstanzurteile, auch Urteile in zweiter und dritter Instanz können aufgehoben oder korrigiert werden.

    Zum Thema Busse/Strafen: Wir haben auch Dateien, wie beispielsweise das Verkehrszentralregister, die gewisse Infos vorhalten. Nicht selten hören wir vor Gericht den Satz, dass der Beklagte dies und jenes auf dem "Kerbholz" hat, aufgrund der zurückliegenden Zeit dies jedoch nicht mit ins Urteil einfließen darf...

    Es ist müßig weiter über diesen Sachverhalt zu reden, weshalb ich mich hier ausklinke. Vielelicht hat ja noch jemand etwas zu sagen, schaun mer mal.

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