05.10.2007 (22:00)
Ist zwar schon eine Weile her seit es ihn gibt, aber hier mal ein paar Info´s zum sog. "Hackerparagraphen"
seit 10.08.2007 ist er in Kraft getreten:
Der "Hackerparagraph"
Alle haben schon mal davon gehört, jeder wettert dagegen an, aber keiner scheint zu wissen was genau er denn besagt. Hört sich komisch an ist aber so. Selbst nach tagelanger Suche im WWW konnte ich keine wirklich schlüssige Auslegung oder Erklärung zum neuen Strafgesetzbuchparagraphen 202c finden.
Anfang des Jahres wurde der Änderungsentwurf im Bundestag zur "Diskussion" eingereicht. Aber viel diskutiert wurde nicht, zumindest nicht von unseren Politikern. Trotz vielfacher öffentlicher Aufrufe gerade von Herstellern von Sicherheitssoftware, zeigten sich die Politiker beratungsresistent (vielleicht auch nur uninteressiert?) und winkten den Entwurf ohne grosse Debatte durch.
Und das haben wir nun davon!
Was daran wirklich so nervend ist, dass sich keiner der Zuständigen überhaupt irgendwelche Gedanken über dieses Gesetz gemacht zu haben scheint. Wie sonst kann es möglich sein, dass niemand weiss welche Programme denn nun verboten sind, und ab wann genau man sich denn nun strafbar macht.
Zitat von Henning Plöger, Sprecher des Justizministeriums:
(gefunden im Netz)
Zitat"Das Gesetz betrifft nur denjenigen, der wirklich eine Computerstraftat vorbereitet. Wer sich um die Sicherheit eines eigenen Systems oder eines fremden Systems in dessen Auftrag kümmert, muss sich keine Sorgen machen."
- Also darf ich jetzt oder darf ich nicht ein Programm wie Netstumbler runterladen?
- Darf ich oder darf ich nicht ein solches Programm installieren um meinen Rechner auf Sicherheitslücken zu testen?
- Darf ich irgendwem sagen, dass es so ein Programm gibt? (möglicherweise sogar einen Downloadlink anbieten?)
- Wer definiert ab wann ich eine Straftat vorbereite? (gilt das zufällige Sehen eines AP´s beim Test meiner eigenen WLAN Sicherheit schon als Vorbereiten einer Straftat?)
- Muss Windows verboten werden, da man mit "ping" und "tracert" schon eine Straftat vorbereiten könnte
(um was anzugreifen muss ich es ja erstmal finden)
Was ich bisher in verschiedenen Rechtsanwaltsblogs herausgefunden habe:
Nichts genaues weiss man nicht!!!
Aber folgendes ist im Moment einhellige Meinung:
- Man darf Programme zum Testen von Netzwerksicherheit besitzen und auf eigenen Rechner benutzen, solange man keine Straftat plant.
- Man darf den Namen von Programmen die zum Testen von Sicherheitslücken geeignet sind nennen, ABER man sollte sicherheitshalber keine Links dazu veröffentlichen.
- Man darf ein solches Programm nutzen um fremde Rechner auf Sicherheitslücken zu testen, WENN man vom Eigentümer dazu beauftragt wird
- Man darf Passwortcracker einsetzen um eigene Dateien oder Rechner nach Passworten zu scannen oder Dateien zu öffnen (gilt wie oben auch für fremde Rechner und Dateien)
- Nein Windows darf es auch weiterhin geben, man darf schon wissen, dass es auch andere Computer gibt
(alle diese Info´s sind nur Auslegungen, ich kann und werde nicht irgendeine Gewähr für deren Richtigkeit geben!!)
ABER, im Moment ist man sich noch nicht einmal einig, ob Linux User schon per se Verbrecher sind, da man mit Linux schon in der Standardausrüstung andere Rechner "hacken" KÖNNTE.
(Nein, das ist kein Scherz!!! Solche Diskussionen gibt es wirklich!)
Na ja, da bleibt dann nur zu hoffen, dass das mal ein Urteil ergibt mit dem man was anfangen kann:
ZitatDer “Hackerparagraph” zur Bekämpfung der Computerkriminalität zeigt Wirkung - aber anders als erwartet. Gerade wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verklagt: Die Behörde verstoße selbst gegen das Gesetz.
Quelle:Hackerparagraph « “Die Dreckschleuder”
In diesem Artikel findet man den Hinweis, dass "Tecchannel" Klage gegen das BSI eingereicht hat, da auf deren Homepage Links zu Downloads von Programmen sind, die nach dem neuen Gesetz eigentlich ja illegal sein müssten.
Ausserdem basiert die BSI eigene Programmsuite BOSS (BSI OSS Security Suite) auf dem nun eigentlich illegalen Netzwerkscanner Nessus.
Wir werden sehen was dabei rauskommt!
Also: Immer schön sauber bleiben!!
Und falls jemand noch weitergehende Informationen findet: Immer her damit!!