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Pflichtangaben auf Privater Hompage?!

  • chris1409
  • 20. November 2007 um 20:59
  • chris1409
    Breit gemacht
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    57
    • 20. November 2007 um 20:59
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich brauch mal Eure Hilfe.

    Wir haben hier vor Ort einen Tauschring, bei dem ich Mitglied bin.

    Wir wollen jetzt eine WEB-Site von uns erstellen. Dabei kam die Frage auf, was da alles für Angaben stehen müssen (Impressum).

    Wir sind kein Verein sondern nur ne lose Zusammenkunft. Es gibt also keinen Vorstand, nur jemanden der alles verwaltet)

    Kann mir da jemand was darüber sagen ??

    Gruß Christian

  • Magic Mike
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    • 20. November 2007 um 21:13
    • #2

    Also was in ein Impressum auf jeden Fall reinmuss:

    Der Name und eine "ladungsfähige" Adresse des Betreibers.

    Jetzt die Definition der Begriffe: der Betreiber ist grundsätzlich der, auf den der HP-Name und der Webspace registriert ist.

    "Ladungsfähig" heisst: eine komplette Postadresse, an der täglich jemand per Post zu erreichen ist, bzw an der der Betreiber wohnhaft ist.

    Zur Adresse gehört übrigends immer auch eine Telefonnummer, und wenn vorhanden auch eine e-mail Adresse!!


    Erst wenn die Seite einer Firma oder einem Verein gehört, wird es etwas komplizierter.

    Bei einem Verein (ohne Eintragung, also ohne e.V.) muss nur das o.g. rein, dann gilt die HP nämlich nicht für den ganzen Verein, sondern nur für das Mitglied, das die HP betreibt.

    Bei einem e.V. (also einem Verein, der als solcher ins Handelsregister eingetragen wurde) muss auf jeden Fall der Vorstandsvorsitzende (oder Präsident, je nach Bezeichnung in der Satzung) genannt werden, wie oben mit voller Anschrift.

    Besser ist dann aber, alle Vorstandsmitglieder zu nennen.

    Und falls der Verein einen eigenen Geschäftsraum hat, muss auch diese Adresse vollständig mit rein.

    Bei Firmen muss die komplette Anschrift der Geschäftsräume, plus der Name und die Adresse des "Obermotzes", also der Person die für alle Aktivitäten der Firma verantwortlich ist rein.

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

  • cuckoo
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    • 21. November 2007 um 16:46
    • #3

    Das Recht auf Anonymität

    In den Diskussionen über die Impressumspflicht für private Homepages wird mitunter das Recht auf Anonymität bei öffentlichen Äußerungen in Frage gestellt.

    Das Recht auf Anonymität gehört zu den "grundlegenden Prinzipien einer freiheitlichen Kommunikationsverfassung. Es beinhaltet die Entscheidungsbefugnis des Einzelnen gegenüber anderen ohne Nennung des eigenen Namens aufzutreten und zu kommunizieren" (aus Johann Bizer "Das Recht auf Anonymität in der Zange gesetzlicher Identifizierungspflichten" in Bäumler/Mutius (Hrsg.): "Anonymität im Internet - Grundlagen, Methoden und Tools zur Realisierung eines Grundrechts").

    Das Recht auf Anonymität ist Bestandteil des "Allgemeinen Persönlichkeitsrechts", das als unbenanntes Freiheitsrecht aus dem Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet wird.

    Jeder darf in Foren des Internets anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlichen. Das ist nicht unseriös und es gibt sogar gutgemeinte Ratschläge, in bestimmten Diskussionsrunden den richtigen Namen nicht zu nennen.

    Das Recht auf Anonymität findet jedoch Grenzen in allgemeinen Gesetzen. So ist zum Beispiel das Recht, im Wirtschaftsverkehr anonym aufzutreten, auf die Verbraucher beschränkt.

    Die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz ist hierfür ein Beispiel. Wer seine Homepage als geschäftsmäßigen Mediendienst nutzt, muss die Impressumspflicht beachten. Wer seine Homepage dagegen rein privat betreibt, muss gar nichts angeben (weder Name noch Anschrift, weder Email-Adresse noch Telefon- oder Faxnummer).

    Es wird oft die Frage gestellt, warum der Gesetzgeber nicht klar gesagt hat, dass auf jede Homepage ein Impressum gehört. Wahrscheinlich wären die Vorschriften in diesem (hypothetischen) Fall verfassungswidrig, weil sie dann den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend beachtet hätten.

    Aber keine Angst, die Vorschriften sind ja zum Glück unklar ;-).

    Gruß Cuckoo

    Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.

  • Magic Mike
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    • 21. November 2007 um 23:50
    • #4

    Sorry cuckoo, da muss ich Dir leider widersprechen:

    Zitat

    Wer seine Homepage dagegen rein privat betreibt, muss gar nichts angeben (weder Name noch Anschrift, weder Email-Adresse noch Telefon- oder Faxnummer)

    Inzwischen haben schon Gerichte genau GEGEN diesen Grundsatz entschieden.

    Und zwar mit der Begründung:
    "In Veröffentlichungen im Internet ist es nicht mehr zeitgemäss, den Grundsatz der Anonymität zu wahren, da sehr wohl ein öffentliches Interesse besteht, bei rechts- oder sittenwidrigen Äusserungen in Veröffentlichungen einen Verantwortlichen ermitteln zu können."

    Genauso, wie in Foren die (anonym verfassten) Postings vom Webseitenbetreiber (oder einen Beauftragten) auf Rechts- oder Sittenwidrigkeit geprüft und im Zweifelsfalle gelöscht werden müssen.

    Genau deswegen muss auch in Foren ein Impressum vorhanden sein, um in einem solchen Falle dann eben den Betreiber (wenn schon nicht den "anonymen" Verfasser) verklagen zu können.


    Du hast also theorethisch recht, dieses Recht kann man aber bei Webseiten nicht mehr in Anspruch nehmen, es muss also leider auch in private HP inzwischen ein Impressum rein.

    Und gerade in einem Fall wie dem vom Fragesteller geschilderten, wenn also mehr als eine Person ihre Meinungen und ähnliches kundtun, ist es durchaus ratsam diese Impressumspflicht auch einzuhalten, gerade weil dann nämlich der Umstand, dass es sich um eine rein private Webseite handelt nicht mehr beweisbar ist.


    Natürlich hast Du in dem Sinne recht, dass es jedem überlassen bleibt, ob er eine Webseite haben möchte, oder doch lieber anonym bleiben mag. (sprich: wer anonym bleiben will darf keine HP haben!!)

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

  • Mannitwo
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    • 22. November 2007 um 13:04
    • #5

    Dazu gibt es auch im WWW diverse Artikel. Kostproben:

    Anbieterkennzeichnungspflicht: Impressum für Homepage nach § 6 TDG - 123recht.net
    http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/81/

    Fehlen besagte Angaben, habe ich auch schon an anderer Stelle gelesen, dass es zu Abmahnungen gekommen sein soll. Da scheint es Personen oder Firmen zu geben, die sich auf solche Abzocke spezialisiert haben.

    Ich würde ebenfalls vermerken, dass trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für den Inhalt externe Links übernommen wird.

    Gruß
    Manni

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