02.05.2008 (23:45)
Beinahe unbemerkt ging es durch den Bundestag, das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums". Mit diesem Gesetz wird Urheberrechtsinhabern das Recht gegeben direkt Auskünfte vom Internetprovider zu verlangen.
Noch mehr Tiefschläge für den Datenschutz
Als ich es gestern gelesen hatte, konnte ich es fast nicht glauben. Obwohl der Bundestag in letzter Zeit mehrfach "Verbrechen" gegen den Schutz persönlicher Daten begangen hat, nun auch noch das:
Am 11. April hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem es den Inhabern von Urheberrechten in Zukunft möglich sein soll direkter Auskunft von den Internetprovidern zu verlangen.
Es wird dann nicht mehr der Staatsanwalt "benötigt" um die Daten vom Provider zu bekommen, sondern es reicht eine "einfache" richterliche Verfügung. Diese darf dann jeder Richter an einem Zivilgericht ausstellen.
Was mich an der ganzen Sache am meisten erschreckt, dass das ganze so unbemerkt an mir vorüberzog.
Bei der Vorratsdatenspeicherung gab es noch grosse Proteste, aber inzwischen scheint man sich an so was derart gewöhnt zu haben, dass es ausser einigen Berichten im Internet fast gar nichts zu sehen gab. (Aber auch erst, nachdem es durch den Bundestag durch war)
Worüber ich mich am meisten ärgere, ist das man erst unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr die Möglichkeiten schafft, um grossangelegte Klagewellen überhaupt erst möglich zu machen und dann heimlich still und leise diese Daten dann jedem zur Verfügung stellt.
Und der Witz ist, dass noch nicht einmal eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen sein muss, es reicht prinzipiell schon der Verdacht aus.