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Totalüberwachung möglich?

  • justice
  • 3. März 2011 um 20:16
  • justice
    hilft gerne
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    Beiträge
    227
    • 3. März 2011 um 20:16
    • #1

    Hallo Fachmänner,
    im Rahmen eines AG-Prozesses ergab sich die o.g. Fragestellung. Grundlage: Ein Aussendienstmitarbeiter erhielt einen firmeneigenen Laptop (XP) mit dem er den administrativen Teil seiner Tätigkeit täglich online übermitteln sollte. Der Arbeitgeber versuchte den Mitarbeiter abfindungssparend mit folgender Drohung von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten:
    "Wir haben über ihre Tätigkeiten (Zeiten UND INHALTE) am Laptop präzise Informationen. Diese würden,aus unserer Sicht, auch wegen scheinbar geringen Abweichungen von ihren persönlichen Aufzeichnungen/Angaben eine Kündigung rechtfertigen." Meine laienhafte Frage nun: Besteht definitiv die Möglichkeit solche Informationen abzugreifen, ohne dass ein IT-mässig durchaus informierter Laptop-User dies bemerkt ? Auch über einen längeren Zeitraum.

    Und wie immer: Lieben Dank für eure Mühen.

    Maria

  • Magic Mike
    Professional
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    Beiträge
    1.369
    • 4. März 2011 um 12:59
    • #2

    Einfache Antwort:
    JA!!!

    Mal davon abgesehen, dass ein einfach installiertes XP bereits sehr viel an Infos über die Nutzung des PC´s hergibt (logt ja schliesslich fast alles mit)
    gibt es zusätzlich noch sehr gute Programme, welche den Rechner überwachen können, je nachdem wie sie installiert werden sogar völlig unbemerkt für den Nutzer.

    ABER: Wenn der Arbeitgeber sein Personal (oder eben den einen überwachten Mitarbeiter) nicht VORHER ausdrücklich über die Überwachung informiert, macht er sich selbst strafbar.

    In solch einem Falle sollte man sich also genau überlegen, was man denn nun mit dem Firmenlappi angestellt hat und dann entscheiden ob man sich den Stress antun mag.

    [persönliche Meinung]

    Ich persönlich würde ein nettes Schreiben zurückschicken:
    Da ich aus meiner Sicht keine kündigungsrelevanten "Abweichungen" von erlaubter Nutzung des Gerätes feststellen konnte, und die Aufzeichnung von Nutzungsdaten über Mitarbeiter ohne Beachtung des Datenschutzes sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenezen für Sie haben kann, sollten sie sich meine Abfindungshöhe nochmal sehr genau überlegen...

    [/persönliche Meinung]

    geht natürlich nur, wenn man sich sicher ist mit dem Firmengerät nichts illegales angestellt zu haben....

    Auf jeden Fall sollte man damit mal zum Rechtsanwalt gehen (aber zu dem ehrlich sein, wenn man Mist gemacht hat kann auch der nicht helfen)

    Wer nicht weiss wovon er redet sollte besser die Klappe halten.
    Also: Schnauze Welt!

  • justice
    hilft gerne
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    1.480
    Beiträge
    227
    • 4. März 2011 um 17:29
    • #3

    Danke MM.

    Maria

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