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DIALER ! Anschließend kein Task-Manager

  • schope
  • 31. März 2005 um 20:43
  • Geschlossen
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    • 17. Mai 2005 um 10:37
    • #41

    Auch gehöre zu den Opfern. Habe mir den Betrag von 60 EUR zurückgeholt. Habe aber jetzt Angst gekriegt. Telekom droht, den Anschluss zu sperren. Sind sie dazu berechtigt? Wer kennt sich aus? Bitte um Antwort.

  • Anonymous
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    • 17. Mai 2005 um 11:44
    • #42

    Folge dem Link und LIES. Da steht alles drin.
    Auch, das die Telekom Dir deswegen keineswegs den Anschluss sperren darf, wenn man vorher begründeten Widerspruch eingelegt hat.

    Dafür habe ich den Beitrag in dem Forum extra eröffnet, damit sich alle, die ebenfalls davon betroffen sind, da treffen können und Informationen erhalten. Wie ich schon schrieb, kämpfe ich gegen die Telekom und Intexus und lasse es notfalls auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.

  • Anonymous
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    • 19. Mai 2005 um 11:15
    • #43

    Hallo MW75,
    ich habe den Dialer auf Disk. Bin auch betroffen.
    Dein Postfach ist voll, die Mail an dich kam zurück.
    Leere mal dein Postfach.

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    • 19. Mai 2005 um 12:12
    • #44

    Sollte ein finanzieller Nachteil entstehen, so kann ggf. eine Sammelklage eingereicht werden. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor.

    Sollte kein finanzieller Nachteil entstehen, jedoch die Forderung des Dialer-Betreibers zugestellt werden, so wäre es ein Einfaches diesen zurück zu weisen.

    Wird innerhalb der Forderung nur auf Zahlung gepocht, wo würde ich gelassen ablehnen.

    Wird innerhalb der Forderung bereits ein gerichtliches Aktenzeichen diesen separaten Fall betreffend aufgezeigt, so würde ich dieses Aktenzeichen überprüfen auf Echtheit. Ist tatsächlich seitens des Betreibers ein Gericht bemüht worden, so würde ich nach Benennung des zuständigen Richters diesem die bislang bekannten Geschädigten mit Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit auflisten. Ferner Datum nd Uhrzeit der illegalen Einwahldaten und "Vorgehensweise" des Dialers.

    So wäre die sofortige Einstellung eines angestrebten Verfahrens seitens des Dialer-Betreibers möglich und im Umkehrschluss eine Klage gegen diesen Betreiber.

    Dringend rate ich von Einzelklagen ab. Dies kann den finanziellen Rahmen eines Einzelnen sprengen, da Landgerichte bis zu 10.000Euro im Voraus verlangen könnten.

    Erfahrungsgemäß sollten die Betroffenen sich austauschen und einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung (billigere Variante) aufsuchen. Ggf. auch eine Verbraucherzentrale (kostengünstigste Variante).

    Wichtig: Daten und Verbindungsdaten schon heute genau dokumentieren, Beweismaterial doppelt sichern und Originale nicht aus den Händen geben, dies ist für den Richter bestimmt und keinesfalls für den Dialer-Betreiber!!!

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    • 19. Mai 2005 um 12:40
    • #45

    Super. Danke Dir für diese Aufklärung Peter.
    Aber ich habe da noch eine Frage zu.
    Wie kann ich ein Aktenzeichen auf Echtheit überprüfen ?


    Gut, da ich wie schon angesprochen, bereit bin, die Sache notfalls auch vor Gericht auszutragen, bitte ich mal alle betroffenen, sich bei mir zu melden.
    WIe sagt Peter immer so schön: "Gemeinsam sind wir Stark"

    Ich stehe zur Zeit immer noch in Kontakt mit der Kriminalpolizei. Dort hat mir ein Beamter auch gesagt, das nach seiner Auffassung der Dialer illegal sei und ich auf keinen Fall zahlen soll.

    Also, meldet euch mal bitte alle bei mir. Falls es wirklich vor Gericht gehen sollte, hoffe ich mal, das meien Rechtschutzversicherung da einspringt.


    @Kaiserfive
    Ein finantzieller Schaden ist mir im Prinzip ja schon entstanden.
    Mehrere Telefonate mit der Telekom sowie Briefwechsel wegen widerspruch gegen die Rechnung bzw. den Posten auf der Rechnung.

    Fahrt zur Polizei um Anzeige zu erstatten mit Arbeitsausfall von ca. 2 Stunden. Da ich Selbstständig bin ein nicht unerheblicher Posten.

    Mehrere Telefonate mit der Kripo.

    Dazu der Zeitaufwand, um den Dialer zu finden und zu eliminieren.

    Alles in allem ein Geschätzter Schaden von jetzt schon gut 150 bis 200 Euro.

    Die Frage ist:
    Angenommen, Intexus besteht nicht weiter auf Zahlung.
    Soll ich die Firma dann trotzdem auf Schadensersatz verklagen und wann mache ich das am besten. Jetzt schon oder erst, wenn die andere Sache erledigt ist bzw. dieses vor Gericht gehen sollte ?

    Klar, sobald die weiterhin auf Zahlung bestehen werde ich mir einen Anwalt nehmen. Aber so rein Interesse halber mal würde mich deien Meinung Interesieren.

  • Anonymous
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    • 19. Mai 2005 um 14:00
    • #46

    Eine Schadenersatzklage muss über den Rechtsanwalt laufen und kann u. U. einer Sammelklage zuwider laufen. Hier muss man sich mit dem Rechtsanwalt absprechen, denn die Kriterien einer Sammelklage sind klar definiert.

    Bestätigungen über Fahrten und Besuche bei Revieren sind aufzulisten, Telefonkosten separat zu archivieren, n Form der Rechnung plus Datum und Uhrzeit, Name des Ansprechpartners ud Uhrzeit. Der Ansprechpartner sollte zu eienr Notiz veranlasst werden um den gegnerischen Anwälten das Wasser abzugraben.

    Verdienstausfälle sind gesondert zu erheben, en durchschnittlicher Stndenlohn kann vom RA errechnet und mittels Erfahrungswerten gebildet werden. Hier ist insbesondere der Nachweis des Verdienstausfalls zu führen in Form eines kleinen Tagebuchs, immer peinlich genau.

    Immer am Ort des Nachfragens (T-Punkt, Polizeirevier, Anwaltskanzlei...) eine Bestätigung mit Datum, Uhrzeit, Name etc, geben lassen, Uhrzeit jeweils von bis, nicht nur eine Zeit!

    Immer Zeugen benennen, wenn möglich.

    Ein Gerichtsaktenzeichen kann so überprüft werden: 6 Cs 531 Js/1107105/05 AG Stuttgart

    Hier kann man in Stutgart beim Amtsgericht anrufen und nachfragen. Dieses Az würde sich aus dem Gerichts- und Staatsanwalts-Az zusammensezen, also 6 Cs z.B. AG Stuttgart-Bad Cannstatt und 531 Js 110710/05 = Dezernat 531 der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

    Hat man nur B 0815/05 LG Stuttgart, so muss man eben das Landgericht anrufen und nachfragen, ob es sich hierbei um ein existentes AZ handelt, wer der vorsitzende Richter ist und ob die Sache Intexus gemeint ist.

    Telefonnmmern der Gerichte niemals aus diesen Schreiben des Klägers entnehmen sondern immer selbst eruieren. Nofalls schriftlich a das Gericht herantreten, am besten mit fundierten Deutschkentnissen oder über einen RA.

    Der RA ist vor der ersten Sitzung zu befragen, ob eine Zulassung vor dem LG und OLG vorliegt oder aber eine Zulassung im Ausland, sofern der Kläger im Ausland aufhältig ist und dort verklagt werden müsste. Ferner ist der RA u befragen, b der die Interessen einer Gemeinschaft vertreten wird oder nur die des Einzelnen.

    Rechtsschutzversicherungen sind VOR Aufsuchen eines RA zu befragen. Auf eine angestrebte Sammelklage muss meist zuvor verwiesen werden.

  • MW75
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    • 19. Mai 2005 um 14:04
    • #47

    Mein Postfach ist fast leer,habs eben per GMX-Webseite gecheckt.Vielleicht mag ja GMX deinen Provider nicht und hat die Mail deswegen zurückgeschickt. Versuchs bitte nochmal über mw75de2001ATyahooDOTde oder Marco_WernerATwebDOTde

    Danke schonmal.

    Marco

    Modedit: Bitte email nur im Notfall (wie diesem hier) und dann in diesem Format (s.o), oder magst du Spam? ;) Tobias

  • Freddie
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    • 19. Mai 2005 um 14:08
    • #48

    so einen Dialer "nackt" per Mail zu verschicken, kann an entsprechenden Schutzmechanismen scheitern, wie Virenscanner u. ä.
    Also versucht mal, das teil zu verpacken oder die Dateiendung umzubenennen...
    Freddie

    Damit erklären wir zu Recht das Gute zu dem, wonach alles strebt. (Aristoteles)

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    • 19. Mai 2005 um 14:13
    • #49

    Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung Peter.
    Ich werde deine Tips berücksichtigen und weiter berichten, was draus geworden ist.

  • MW75
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    • 19. Mai 2005 um 19:14
    • #50

    Hab vorhin endlich mal die "Werbedaten" in dem Postfach aktualisiert, von dem die Mail zurückkam. Und gerade hab ich ´ne Mail erhalten,daß GMX es wieder freigeschaltet hat...es war seit Mitte Februar deaktiviert...hatte eben diese "Werbedaten" nicht rechtzeitig aktiviert. Gut,daß es nur meine "Not-Mail-Adresse" war...nun kann auch die wieder benutzt werden..


    Marco

  • MW75
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    • 20. Mai 2005 um 16:24
    • #51

    Hallo!
    Ich hab ja nun den registrierten Dialer auf der HD gesichert und ihn testweise mal gestartet (keine Panik,hab 0900-Sperre der Telekom).Dabei ist mir aufgefallen,daß weder die OK-Abfrage bei der Installation kam,noch die OK-Abfrage vor der Einwahl. Beide Abfragen sind als Registrierungsbedingung von der RegTP gefordert. Nach der Installation erschien zwar das obligatorische Einwahlfenster,aber der Dialer hat sich trotzdem schon vorher eingewählt. Wie siehts in so einem Fall aus...müsste der Dialer dann nicht illegal sein,weil er sich nicht an die Anforderungen für einen registrierten Dialer hält ? Laut RegTP-HP ist eien Registrierung ja kein Freibrief für einen Dialerhersteller,daß alle Aktivitäten des Dialers automatisch legal sind.

    Marco

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    • 20. Mai 2005 um 16:26
    • #52

    Hallo BMW, oder MW75...

    dieser ist illegal, ein legaler hält sich an Recht und Ordnung....

    Hast du auch den Namen des "Schlingels"?

  • MW75
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    • 20. Mai 2005 um 17:02
    • #53

    Die Dialerdatei heißt svchost[ppa-10029].exe und ist 72448 Byte groß. Ihr findet ihn auch,wenn ihr - wie schon jemand hier schrieb - nach dem Film "Barfuss" bei Emule etc sucht und eine Anwendung von knapp 391kb Größe ladet. Da is´das Ding drin.

    Marco

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    • 20. Mai 2005 um 17:10
    • #54

    Heb ihn auf und gründet eine "Interessengemeinschaft", aslo alle Geschädigten sollen sich zusammentun!!!

    Hast ja hier noch Leute gesehen, die auch den Dialer hatten, wende dich an einen und macht was aus. Wer die Initiative ergreift etc...

  • Anonymous
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    • 20. Mai 2005 um 17:30
    • #55

    Interessengemeinschaft ist ja schon gegründet. Auch die gegebenen Informationen waren schon bekannt. Du brauchst nur dem angegebenen Link folgen, da steht alles weitere und da treffen sich die geschädigten.
    Auch steht da mein weitere Vorgehen und was sonst noch so an Infos rein kommt.

    Von daher denke ich mal kann man den Thread hier schließen.

  • Anonymous
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    • 26. Mai 2005 um 17:05
    • #56

    Hallo,
    ich hab auch nen betrag von intexus..wie ist es ausgegangen bei Ihnen?

  • Anonymous
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    • 26. Mai 2005 um 17:14
    • #57

    Hallo Lilly,

    hänge dich an die Interessengemeinschaft mit dran, geht aus dem Beitrag hervor. Ansonsten einfach fragen.

  • MW75
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    • 27. Mai 2005 um 14:55
    • #58

    Wir haben gerade ´nen Brief erhalten von den Telekomikern,daß sie uns 29,95¤ (d.h.die Dialerkosten) gutschreiben. Sie streichen also die Segel. Nachdem meine Schwiegermutter 2 Briefe in eher sanfter Art geschrieben hat (was natürlich nix brachte außer Mahnungen),hatte ich vor 3 Tagen einen etwas schärferen Ton angeschlagen und dabei nicht mit Paragraphen gespart. Und Voilá....schon trauen die Telekomiker sich nicht mehr hinterm Ofen vor...

    Marco

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    • 27. Mai 2005 um 15:02
    • #59

    ...die Telekom kann zunächst nichts dafür...die sind ja dazu verprflichtet, per Gesetz, diese Kosten von Fremdanbietern auf die Rechnung mit drauf zu setzen...

    Der Telekom sind in diesem Fall die Hände gebunden, sie hat jedoch die Möglichkeit diese Kosten auf "Wunsch des Kunden" zurück zu erstatten. Hiermit ist aber kein Sieg über die Rechnung des Dialeranbieters zu verbuchen, nicht zu früh freuen bitte.

  • Anonymous
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    • 27. Mai 2005 um 15:14
    • #60

    Das dachte ich auch Kaiserfive.
    Dementsprechend hatte ich den Telekom Mitarbeiter ja auch gesagt:
    Ich überweise das Geld erst gar nicht, Ihr sagts dem Dialer Anbieter, das ich mich weigere, dann muß sich DER direkt mit MIR in Verbindung setzen und das ist es ja, was ich wollte.

    Auskunft des Telekom Mitarbeiters:
    Wir überweisen das Geld SOFORT nachdem die Gebühren angefallen sind. (Ich glaubs allerdings nicht) Deswegen können wir da nichts mehr machen. (Glaube ich ihm auch nicht)
    Wenn Sie nicht zahlen, müßen wir das ganze unserer Rechtsabteilung übergeben.


    Tja, war mir dann auch relativ Banane, da ich ja eh Anzeige erstatten wollte.

    Du hast natürlich Recht, das die Telekom nur Erfüllungsgehilfe ist. Was ich aber nicht glaube, das wenn ein Kunde sich weigert zu zahlen, die Telekom dann auf eigenes Risiko einen Rechtsstreit ausführen muß und der Dialeranbieter sich nachher nur die Hände reibt, quasi ohne eigenes Risiko sich die Sache ansehen kann.

    Soweit ich weiß, ist die Telekom auch zur Rücküberstattung des Geldes verpflichtet, wenn man per Bankeinzug bezahlt. Sie kann es dann später einfordern, wenn sie meint, das der Wiserspruch zu Unrecht erfolgte.
    Von daher denke ich auch, wie Kaiserfive, das die Rückerstattung kein Sieg ist, sondern ein ganz normaler Vorgehen, zu dem sie verpflichtet ist.

    HILFE bezüglich des Dialers gibt es hier:http://forum.rpcomputer.de/thread.php?threadid=5 , kaiserfive

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