[Blockierte Grafik: http://www.xp-tipps-tricks.de/images/topics/news.gif] IFPI: Letzte Warnung an Raubkopierer
Musikindustrie spricht Tauschbörsen-Nutzer direkt an
Die Lobby der Musikindustrie fährt auch in der Schweiz schweres Geschütz gegen Raubkopierer auf. Wer Tauschbörsen im Internet benutzt, erhält seit heute von der IFPI, der Interessenvertretung der Musikwirtschaft in der Schweiz, eine letzte Warnung.
Dazu startet ein Grossversand so genannter "Instant Messages". Diese Nachrichten öffnen sich automatisch am Bildschirm von Internet-Benutzern, wenn sie zum Raubkopieren von Musik eine Tauschbörse im Internet aufsuchen, ein nettes PopUp!
Damit will die IFPI Raubkopierer direkt ansprechen und über den Schutz des geistigen Eigentums sowie über die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung -- Strafen und Schadenersatz -- informieren.
"Die Instant-Messages sind die letzte Warnung, bevor gegen Raubkopierer von Musikfiles im Internet konsequent durchgegriffen wird" droht die Lobby. Mitte November 2005 sollen dazu im Rahmen von Pressekonferenzen der IFPI Schweiz nähere Informationen folgen. Immerhin: "Wer jetzt mit dem Raubkopieren definitiv aufhört, vermeidet rechtliche Konsequenzen ab Mitte November 2005", verspricht die IFPI.
Der Text der PopUp-Meldung:
Sie bieten geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber über eine Internet-Tauschbörse an. Wir freuen uns über Ihr Interesse an Musik - aber warum ignorieren Sie die Rechte jener Urheber, Künstler und Labels, die diese Musik geschaffen haben? Mehr als 30'000 in der Schweizer Musikwirtschaft Beschäftigte -- Künstler, Autoren, Komponisten und Mitarbeiter von Verlagen, Agenturen, Tonstudios, Labels, Presswerken, Veranstaltern und Händlern -- leben von der Kreation, der Produktion und dem Verkauf von Musik. Illegale Angebote in Tauschbörsen gefährden die wirtschaftliche und künstlerische Existenz aller am Musikschaffen Beteiligten. Wenn Sie Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Internet anbieten, verstossen Sie gegen das schweizerische Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtsverletzungen können Schadenersatzforderungen (Art. 62 URG) und strafrechtliche Sanktionen (Art. 67 und 69 URG) zur Folge haben. Sie sind als Tauschbörsen-User nicht anonym: Ihr Computer ist identifizierbar, und damit können auf gerichtlichen Antrag auch Ihr Name und Ihre Adresse ermittelt werden. Wir fordern Sie namens der Berechtigten nachdrücklich auf, den rechtswidrigen Eingriff in die Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte unserer Verbandsmitglieder ab sofort zu unterlassen. Diebstahl geistigen Eigentums zahlt sich nicht aus. Vermeiden Sie jedes Risiko und stoppen Sie die illegale Verteilung von Musik über das Internet. Weitere Informationen unter http://www.pro-music.org und http://www.ifpi.ch.
In der "Instant Message" versucht nun die IFPI den User darauf aufmerksam zu machen, das er alle an der Musikwirtschaft Beteiligten deutlich gefährde. Mitte NOvember dann folgt der Boomerang für die Besserwisser und sich sicher fühlenden Tauschpartner.
Eine deutsche Antwort auf diese Vorgehensweise ist geplant. Näheres folgt.
Quelle: http://www.persoenlich.com