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EU einig über Speicherung von Internet-/Telefondaten

  • Anonymous
  • 2. Dezember 2005 um 16:45
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    • 2. Dezember 2005 um 16:45
    • #1

    EU einig über Speicherung von Internet-/Telefondaten

    Die EU-Justizminister haben sich auf eine längere Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Strafverfolgung geeinigt

    Brüssel - In der heutigen Abstimmung hätten sich mindestens drei Staaten gegen den Kompromissvorschlag der britischen Ratspräsidentschaft gewandt sagt der Spiegel. Sie seien aber überstimmt worden. Das berichteten Diplomaten aus der Sitzung.

    Umstritten war unter anderem gewesen, wie lange Daten von den europäischen Telefongesellschaften für Polizei und Staatsanwaltschaften gespeichert werden sollen.

    Als Kompromiss waren sechs bis 24 Monate vorgeschlagen worden. Gespeichert werden sollen nur Verbindungsdaten, nicht aber die Gesprächsinhalte.

    Polen, Slowenien, die Slowakei und Irland waren laut Diplomaten gegen den Kompromiss berichter Der Standard.

    Nun haben wohl die Länder den Rahmen und können sich innerhalb diesem bewegen. Das bedeutet, dass die Speicherung mindestens sechs Monate betragen wird, eben maximal 24 Monate.

    Die Gesprächsinhalte können natürlich dennoch gespeichert werden, hier bedarf es jedoch einer vorherigen richterlichen Genehmigung!

    Quelle: http://www.spiegel.de

    PS: Frau Zypries will alles und ewig speichern und Herr Schäuble "viel" und 12 Monate...hmmm... und mal sehen, wie die TK-Anbieter reagieren...

  • Anonymous
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    • 14. Dezember 2005 um 17:46
    • #2

    EU-Parlament billigt Speicherung von E-Mail und Telefondaten

    Jetzt ist es endlich amtlich: Das EU-Parlament hat heute gebilligt, dass sämtliche Verbindungsdaten im E-Mail- und Telefonverkehr mindestens sechs Monate lang gespeichert werden dürfen. Datenschützer kritisieren dies als Eingriff in die Privatsphäre.

    Die von den EU-Justizministern zur Terrorabwehr beschlossene Neuregelung wurde immerhin von 378 Abgeordneten gebilligt, 197 waren nur dagegen und 30 enthielten sich, weil sie mal wieder nicht wussten um was es geht und lieber das Abgeordnetengeld zählten. Die Umsetzung der Richtlinie kann nun schon 2006 beginnen. Sie ermöglicht die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten. Aufgezeichnet werden dürfen jedoch nur die Verbindungsdaten, also etwa die Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten, nicht aber die Inhalte der Gespräche.

    Gespeichert werden kann ferner nur der Ort, an dem der Anruf beginnt. Damit würden keine "Bewegungsprofile" von Handy-Nutzern erstellt, erläuterte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. Auch schreibe die Richtlinie vor, dass die Daten nur von Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung schwerer Straftaten angezapft werden dürfen. Dabei gelte die Liste der Straftaten für den Europäischen Haftbefehl. Wer die Kosten für die Speicherung tragen soll, legt die Richtlinie nicht fest. Das muss nun jedes EU-Land tun und das ist das eigentliche Problem.

    58.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenhaltung wurden gesammelt, das brachte aber nichts.

    Großbritannien wollte gar 36 Monate!

    Nun kann es passieren, dass die Anbieter auf den Kosten sitzenbleiben, die würden dann auf uns umgelegt, logisch. Wenn aber der Staat bezahlt, dann bezahlen ja auch wir...wie man es auch wendet. Es ist gut, aber nicht günstig...

    Quelle: http://www.spiegel.de

  • DeinMuddn
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    • 15. Dezember 2005 um 00:39
    • #3

    Es lebe BIG BROTHER :lupe:

    80% der eMails sind Spam, da fragt man sich wie es um den Aufwand & Nutzen steht...?

    ...laut den gästrigen Nachrichten im TV werden die (Aufwand & Nutzen) Kosten auf den Kunden umgelegt... :gut:

    Gruß...
    DeinMuddn:cool:.

  • Funkenzupfer
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    • 15. Dezember 2005 um 02:50
    • #4

    Tja, mit dieser brillanten Logik unserer gewählten Volksvertreter komme ich einfach nicht mit... "Es werden nur die Orte gespeichert, von denen aus die Telefonate begonnen wurden..." Aber: "Ein Bewegungsprofil wird nicht erstellt".
    Wie geht das zusammen? Indem ich protokolliere, von wo jemand ein Telefonat geführt hat, weiß ich doch automatisch auch, wohin er sich zu diesem Zweck wohl bewegt haben muß. Steht also im Überwachungsprotokoll, daß jemand morgens von Hamburg, Mittags von Stuttgart und abends von München aus telefoniert hat, weiß offenbar jeder, außer dem Herrn SPD-Abgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler natürlich, daß der Betreffende heute von Hamburg nach München unterwegs war...

    Letztlich ist die Existenz eines solchen Profils für den Bürger im gegenwärtigen Deutschland aber relativ uninteressant, solange es sicher verwahrt wird. Sehe ich aber, daß den Ermittlungsbehörden ein Online-Zugriff auf die Daten gewährt werden soll, wird das mit der Sicherheit dieser Sensiblen Daten schon wieder so eine Sache... Erinnern wir uns: Nichteinmal die Rechner im Pentagon waren vor chinesischen Hackern sicher...

    Und was die 58.000 Unterschriften anbelangt: Gegenüber den 450 Millionen EU-Bürgern sind das doch wirklich verschwindend wenige, man kann deren Meinung unbeachtet lassen. Das ist eben Demokratie. Und diese funktioniert bekanntlich nur, wenn jeder einzelne sich aktiv einbringt, und sich eine eigene Meinung zu den aktuellen Themen bildet. Und hier meine ich ausdrücklich *nicht* BILDet! Ich bin nicht wirklich sicher, ob viel mehr als die 58.000 Menschen überhaupt etwas davon mitbekommen haben, was da grade beschlossen wurde... :twisted: Wäre mal eine Recherche wert...

    Zuletzt: Die Frage nach Aufwand und Nutzen verbietet sich, wenn durch die Maßnahme tatsächlich auch nur ein einziger Mensch davor bewahrt werden kann, Opfer einer schweren Straftat zu werden. Dann ist es unerheblich, wieviel Müll dafür mitgespeichert werden muß.

    Doch ist der Schutz seiner Bürger nach wie vor Aufgabe des Staates. Die alleinige Belastung der Internet-Nutzer/Telefonierer mit Allgemeinkosten ist ein schwerer Fehler. Dazu habe ich bereits vor einiger Zeit ausführlich geschrieben, an dieser Stelle werde ich deshalb nicht alle Gründe im einzelnen wiederholen.

    Grüße
    Funkenzupfer


    P.S.: "30 enthielten sich, weil sie mal wieder nicht wussten um was es geht und lieber das Abgeordnetengeld zählten." Ein klares Nein zu dieser Aussage. Enthaltung ist ein legitimes Mittel in der Demokratie, es kann sehr gute Gründe dafür geben. Vielleicht haben sich diese 30 mehr Gedanken darum gemacht als die Faktionen der Ja- oder Neinsager zusammen. So eine pauschale Verurteilung finde ich deshalb nicht OK, auch wenn Deine Interpretation andererseits natürlich nicht auszuschließen ist.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 16. Februar 2006 um 05:53
    • #5

    Rechtsausschuss stimmt Vorratsspeicherung von Daten zu

    FDP sieht eine "grundlegend falsche Weichenstellung"

    Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch der lange umstrittenen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten nun zugestimmt. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen Union und SPD wurde laut Bundestagspressedienst gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Das Plenum befasst sich somit am Donnerstag mit dem brisanten Thema.

    CDU/CSU und SPD sahen in dem im Dezember gefundenen Kompromiss die Forderungen Deutschlands erfüllt. Dem Beschluss zufolge sollen aber Speicherdauer und die erfassten Datenarten nicht über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen. Das klingt nach minimal möglicher Speicherdauer.

    Das Europaparlament hatte einem Minimalkompromiss zugestimmt. Im Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen werden in den 25 Ländern der Europäischen Union künftig systematisch Internet- und Telefondaten gespeichert. Allerdings erlaubt der Kompromiss auch zahlreiche Ausnahmen. Nach der Richtlinie werden von Ende 2006 an alle Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert. Die Bundesregierung hatte sich schon vor der Abstimmung für die minimale Speicherdauer von einem halben Jahr ausgesprochen. Inhalte werden nicht erfasst. Anrufer werden nur zu Beginn des Telefonats geortet, nicht aber am Ende des Gesprächs.

    Die Liberalen sahen in dem Beschluss eine "grundlegend falsche Weichenstellung". Dadurch könnten Millionen von Daten gespeichert werden. Die Grünen nannten diese Entwicklung verheerend. Allerdings folgten von diesen Gruppierungen auch keine sinnvollen Vorschläge zur Bekämpfung von Terror und Gewalt in diesem zu vehandelnden Themenkomplex.

    Näheres: Bitte nach oben scrollen...

    Quelle: http://www.zdnet.de

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    • 21. Februar 2006 um 15:57
    • #6

    EU-Rat nickt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab

    Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union (EU) haben auf ihrem Treffen am heutigen Dienstag in Brüssel den Weg für die sogenannte verdachtsunabhängige Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten frei gemacht.

    Ohne eine weitere Aussprache segneten sie dazu eine vom EU-Parlament mit den Stimmen der großen Volksparteien bereits Anfang Dezember beschlossene Richtlinie ab.

    Diese verpflichtet bekanntermaßen (bitte ggf. nach oben scrollen) Telekommunikationsanbieter zur sechs- bis 24-monatigen Aufzeichnung der elektronischen Spuren der rund 450 Millionen EU-Bürger. Irland und die Slowakei stimmten gegen die Richtlinie, sie zweifeln das Richtlinienverfahren formal an, halten die Rechtsgrundlage für falsch.

    Für das Abnicken des Gesetzes reichte aber eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder aus.

    Quelle: http://www.heise.de

  • Funkenzupfer
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    • 21. Februar 2006 um 17:46
    • #7

    Wer die Materie Internet auch nur einigermaßen kennt, kann nicht behaupten, daß damit nun wirkungsvoll Terror und Gewalt eingedämmt werden könnten. Das grenzt ja schon fast an Volksverdummung, was die Regierung den Bürger da glauben machen will.

    Was hier abgenickt wurde, ist ein völlig untaugliches Verfahren. Der Nachweis der Tauglichkeit gegen Terror wurde nichteinmal in der Theorie erbracht.

    Wer hiermit überwacht wird, ist der normale Bürger, sonst niemand. Denn die Drahtzieher hinter Terroranschlägen sind meist sehr intelligente Köpfe, die ganz genau wissen, mit welchen Methoden sie solche unbeholfenen Versuche zuverlässig umgehen können. Um in dieser Hinsicht wirkungsvoll Vorbeugung betreiben zu können, wären wesentlich weiterreichende Überwachungsmaßnahmen notwendig. Diese wären dann allerdings nicht mehr mit einem offenen demokratischen Staatswesen vereinbar.

    Bleibt festzustellen: Weder die Regierung, noch die Opposition haben brauchbare Lösungen vorlegen können. Was da jetzt abgenickt wurde, ist der mehr oder weniger klägliche Versuch, mit einem untauglichen Netz auf Fischfang gehen zu wollen.

    Und für so einen Unsinn soll der Bürger auch noch bezahlen...


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 21. Februar 2006 um 18:43
    • #8

    ...na klar Funki...

    Wenn du wüsstest, was die organisierten Kriminellen alles über Mail und Telefon austauschen...

    Dieser Weg ist besser als keiner und immens wichtig. Wenn wir eine TÜ schalten und Gespräche aufzeichnen, in denen Straftaten verabredet werden, dann sind wir echt froh weitere Hintergründe aufzuklären dank E-Mails und Telefonaten.

    Es geht nicht um den unbescholtenen Bürger, es geht um die Bekämpfung von Verbrechen und schweren Vergehen. Und keine Sorge, die Polizei entscheidet das nicht, wir stellen Anträge bei der Staatsanwaltschaft, dort wird geprüft und ein Richter entscheidet. Gemeinsam legt man also fest, was für Straftaten aufgedeckt werden sollen und es wird genau hinterfragt, ob die vorliegenden Anhaltspunkte und Beweise schon ausreichen oder nicht.

    Nur nach intensiver Beratung wird ein solcher Beschluss gefasst, diese Daten einzusehen und auszuwerten. Und die sind fast immer Gold wert.

    Solltest du einen bessseren Vorschlag haben, dann nur zu, ich lausche...

  • Anonymous
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    • 2. März 2006 um 18:09
    • #9

    VERFASSUNGSURTEIL

    Fahnder können auf E-Mails zugreifen

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Bedingungen für die Beschlagnahme von Handy- und Computerdaten endlich neu definiert: Fahnder erhalten Zugriff, müssen sich aber natürlich an Regeln halten. Spannend sind die Nebenwirkungen: Verstößt die entsprechende EU-Richtlinie gegen deutsches Recht?

    Das Urteil ist vom heutigen Donnerstagmorgen und regelt die Beschlagnahme von E-Mail-Verbindungsdaten, die auf dem Computer eines Empfängers gespeichert sind. Zugleich aber gab es der Klägerin, einer Richterin, in einigen Punkten Recht, die wegen der Umstände einer solchen Beschlagnahmung Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.

    Nach dem Urteil unterliegen diese Verbindungsdaten nun nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind und der Übertragungsvorgang damit beendet ist. Die Beschlagnahme der Daten bei einer Durchsuchungsaktion muss natürlich verhältnismäßig sein und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren. Eine Definition kann es nicht geben, da Fallabhängig.

    Letztlich erleichtert das Urteil den Fahndern natürlich zunächst den Zugriff auf Handy- und Computerdaten, die nun nur noch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sind. Damit reicht den Fahndern ein Verdacht auf einfach gelagerte Straftaten, um die Beschlagnahmung entsprechender Daten zu veranlassen. Das Fernmeldegeheimnis sanktioniert solche Zugriffe nur bei einem Verdacht auf schwere Straftaten.

    Im konkret verhandelten Fall der Heidelberger Richterin, deren Computerdaten bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt worden waren, weil sie in Verdacht stand, Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben zu haben, war das Vorgehen der Fahnder angeblich nicht korrekt. Allerdings lag eine richterliche Anordnung vor! Somit war das Vorgehen sehr wohl gesetzlich abgedeckt und zu Beginn der Ermittlungen auch dringend erforderlich. Der Verdacht gegen die Richterin hatte sich dann jedoch nicht erhärtet. Nach dem jetzigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstieß sowohl der Durchsuchungsbeschluss als auch die Beschlagnahme gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Urteil der acht Richter des Zweiten Senats erging einstimmig.

    EU-Richtlinie nicht verfassungskonform?

    Die Begründung des Urteils dürfte aber noch für heiße Diskussionen sorgen. Denn auch, wenn Handy- und E-Mail-Daten nun weniger stark als unter dem Fernmeldegesetz geschützt sind, genießen sie doch prinzipiell einen gesetzlich garantierten Schutz. Beschlagnahmt werden dürfen sie nur bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Straftat. Das aber steht im offenen Gegensatz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von Telekommunikationsunternehmen eine präventive, grundsätzliche Speicherung und Archivierung solcher Daten ohne Vorliegen eines Anfangsverdachtes verlangt.

    Die EU-Richtlinie sieht vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werde, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament nach langer Diskussion den vom Minsterrat vorgelegten Kompromissvorschlag im Dezember billigte, folgten ja kürzlich auch die EU-Justizminister.

    Die Bundesregierung unterstützt die EU-Richtlinie, will bei ihrer Umsetzung aber auf Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern eingehen. Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes des Bundeswirtschaftsministeriums sieht bereits vor, dass Speicherungsdauer und Art der erfassten Daten nicht über die Mindestanforderungen der EU-Regelung hinaus gehen sollen. Außerdem sollen die Unternehmen eine "angemessene Entschädigung" für die Erfassung der Daten erhalten: Die Verbände der IT- und Telekommunikationsindustrie hatten sich vor allem mit der Begründung gegen die EU-Richtlinie gestellt, dass ihnen die erheblichen wirtschaftlichen Lasten für die Schaffung der Überwachungs-Infrastruktur aufgebürdet werden sollten.

    Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist.

    Nun stehen wie so oft EU und Bund wie Hund und Katz gegenüber. Nicht zu vergessen, dass es auch noch Länderrecht gibt...oje...

    Land muss sich Bund unterordnen, Bund der EU?

    Das Problem derzeit ist eben die rechtliche Grundlage der Vorratsdatenspeicherung. Diese kann man als rechtswidrig einstufen, kann sie jedoch genauso gut als rechtlich undbedenklich behandeln. Beide Seiten haben Gesetzestexte parat, die die jeweilige Meinung untermauern.

    Ein moderner Hahnenkampf? Noch nicht, bisher unterlag der Bund ja ohnehin meist der EU, aber warten wir einmal ab. Ohne diesen Vorrat an Daten ist der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens erheblich gefährdet. Abgesehen davon bleiben alle gesammelten Daten unberührt, es gibt keine Stichkontrollen und keinerlei Auswertung irgendwelcher Daten aus dem Bauch heraus. Ohne konkreten Ermittlungsauftrag werden keine Daten herausgegeben und ohne konkrete Anhaltspunkte wird es weder eine Befürwortung seitens der Staatsanwaltschaften geben, geschweige denn einen richterlichen Beschluss. Harren wir also der Dinge, die da kommen...

    Quelle: http://www.spiegel.de

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