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Urheberrechtspauschale für PCs

  • Anonymous
  • 16. Dezember 2005 um 10:42
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    • 16. Dezember 2005 um 10:42
    • #1

    Urheberrechtspauschale für PCs

    Das OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs

    Die Verwertungsgesellschaft VG Wort ( http://www.vgwort.de ) hat eigenen Angaben zufolge einen erneuten Erfolg vor Gericht erstritten, denn das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Urteil, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können.

    "Mit der Entscheidung wird das Recht der Bürger auf privates Kopieren erneut nachhaltig gestärkt", betonte die Verwertungsgesellschaft. Mit dieser Urheberrechtspauschale seien dann "alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt." Die Urheber sind natürlich anderer Auffassung und würden Kopien gerne generell verbieten. Wir Verbraucher können uns jedoch freuen. Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", erklärte VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar in einer Mitteilung und Recht hat er allemal.

    VG Wort und Fujitsu Siemens streiten ja schon seit 2003 um diese Abgabe, Fujitsu-Siemens war auf 30 Euro pro Komplett-PC verklagt worden. Bereits im Februar 2003 hätten Fujitsu-Siemens und Druckerhersteller laut einem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt München 12 Euro pro Gerät zahlen sollen. Dagegen hatten sich die Hardwarehersteller verwehrt. Das OLG München bestätigte nun aber eine Entscheidung des Landgerichts München.

    Fujitsu Siemens zeigte sich wie zu erwarten enttäuscht über das Urteil; der PC-Hersteller will nach Prüfung der Urteilsgründe und Abstimmung mit anderen an dem Verfahren beteiligten Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, neverending story....

    Zugleich forderte Fujitsu Siemens, dass die Arbeit am so genannten 2 . Korb der Urheberrechtnsovellierung wieder aufgenommen werden müsse. Die weitere Novellierung des Urheberrechts war Anfang des Jahres aus dem Takt geraten und verzögerte sich dann auf Grund der Bundestagsneuwahlen weiter.

    In der ersten Novellierung des Urheberrechts war erstmals die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Kopierschutz untersagt worden. Digitale Medien, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen danach auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden, wenn dafür ein Kopierschutz umgangen wird. Zwar werden solche Kopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand, ebenfalls ist der Vertrieb oder die Werbung für Kopierschutzknacker verboten. Anbieter sollten nach der Novellierung des Urheberrechts auch über Digital Rights Management individuell die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke abrechnen können. Dies geht Rechteverwertern und IT-Industrie nicht weit genug: Sie präferieren eine generelle Abkehr vom Prinzip der Pauschalvergütung für Privatkopien hin zu einer per DRM gelösten Einzelabrechnung.

    Nun müssen wir uns also in Geduld üben. Und denkt dran, Lieber einmal 12€ bezahlen als jedes Lied einzeln.

    Horrorszenario: Du kopierst deine eigenen CDs, stückelst dir deine Lieblings-Urlaubs-CD zusammen etc. und wirst irgendwann zur Kasse gebeten...jeder Song 5 Cent... und deine HDD fasst so wie meine 55MB als MP3, legal wohlgemerkt, nach jetziger Rechtsprechung...

    Dann lieber 12 Euro, wohin darf ich überweisen? Hält der PC auch nur drei Jahre, so wären das dann 4 Euro im Jahr, also bitte...

    Was wir noch an Urheberrechtsabgaben bezahlen: CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro)...

    Dennoch freuen wir uns auf das Kontra von Funkenzupfer, oder?

    Quelle: http://www.heise.de

  • hyrican
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    • 16. Dezember 2005 um 21:46
    • #2

    Bin zwar nicht Funkenzupfer aber aufregen muß ich mich trotzdem.
    Na das ist doch mal wieder super - da zahl ich für CD- und DVD-Brenner schon 18 Euro und darf jetzt nochmal 12 Euro für die Kiste zahlen in die ich die einbau. Da komm ich dann schon auf 10Euro pro Jahr. Erinnert mich ans tanken - Mineralölsteuer und darauf Mehrwertsteuer.

    hyrican

    Man muß nicht alles wissen,man muß nur wissen wo man es findet!!!Kein Support per PN!!!

  • Funkenzupfer
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    • 17. Dezember 2005 um 01:36
    • #3

    Aufregen? Kontra? Ja warum denn?

    Abgesehen davon, daß es bei puristischer Betrachtungsweise überhaupt keinen Kopierschutz geben dürfte (wir erinnern uns: Es gibt kein zu schützendes geistiges Eigentum), steht der Abschaffung einer Urheberrechtsabgabe ja immerhin die Notwendigkeit entgegen, daß es Menschen gibt, die mit der Schöpfung geistiger Werte ihren Lebensunterhalt verdienen. Bereits a.a.O. hatte ich die angemessene Vergütung für genau den kleinen Funken des Neuen im Kontext des Wissensschatzes der Menschheit als Möglichkeit dargestellt, in diesem Punkt Gerechtigkeit herzustellen.

    Nun haben wir zu diesem Zweck ein bereits seit Jahrzehnten bewährtes Instrument, welches dem Nutzer bis vor kurzer Zeit die Sicherheit gab, daß seine im privaten Rahmen angefertigten Kopien sowohl von Tonträgern als auch von einzelnen Buchseiten bereits beim Kauf der jeweiligen Medien und Geräte abgegolten waren, somit alo eine Rechtsverletzung durch bestimmungsgemäßes Verwenden derselben ausgeschlossen war. Das mit der Abgabe belegte Produkt erhält für den Käufer einen Mehrwert, eben den, sich keinerlei Gedanken darüber machen zu müssen, ob seine für private Zwecke angefertigte Kopie eines Textes oder Musikstückes etwa straf- oder zivilrechtliche Kosequenzen haben könnte, und darüberhinaus noch die Sicherheit, daß keine Drittenirgendwelche Informationen über seine Lese- und Hörgewohnheiten sammeln können.

    Diesen Zustand verhältnismäßiger Rechtssicherheit in Urheberrechtsfragen abzuschaffen und auf Einzelvergütung jeder noch so geringen Leistung umzustellen ist für einige auf Rechteverwertung spezialisierte Großkonzerne vorteilhaft, daher versucht ihre Lobby dieses mit einem aufwendigen Rechteverwaltungssystem (DRM) und über Hilfskonstrukte wie urheberrechtlich geschützte Kopierschutzmechanismen gegen den Rest der Menschheit durchzusetzen. Der Schöpfer des geistigen Wertes hingegen hat dadurch keinen weiteren Nutzen. Vor allem wenn die benötigte Technik und der Verwaltungsaufwand den Wert einer einzelne Kopie des zu schützenden Gutes übersteigt, wird die Verbreitung dadurch behindert. Denn ohne Nachweis des Urheberrechtes lassen die künftigen Systeme bekanntlich keine Vervielfältigung oder Weitergabe zu...

    Das Management der digitalen Rechte bedeutet ja letztlich nichts anderes, als daß eine umfassende Datensammlung darüber angelegt wird, was der einzelne Nutzer für Inhalte konsumiert, was er hört und bald wohl auch welche Texte /Bücher er liest. (Ein Zustand, der in den USA grade eben wieder etwas gelockert wurde: Dort wurden sogar die Ausleihdaten aller Benutzer öffentlicher Bibliotheken zusammengetragen, um zu wissen wer wann was gelesen hat...) Das Ganze kann durchaus als Gedankenkontrolle des einzelnen mißbraucht werden. Ich bin sicher, daß sich nicht nur die Geheimdienste sehr für einen Zugang zu diesen Informationen interessieren werden. Dieses Wissen wäre auch ein wichtiges Instrument bei der gezielten Meinungsbeeinflussung der öffentlichen Meinung, und da die anfallenden Daten in privaten Händen der Verwertungsgesellschaften liegen, ist eine Einschränkung der Verwendung technisch nicht vorgesehen.

    Kontra gegen eine gerechte Vergütung? Nein. Ganz im Gegenteil, ich wundere mich über die Inkonsequenz bei der Erhebung der Abgabe. Es ist nicht einzusehen, warum z.B. Schreibpapier, Stifte, Füllertinte, Duchschlagpapier und auch Leinwand etc. von dieser Abgabe ausgenommen sind. Grade damit lassen sich besonders hochwertige Kopien eines Originals erzeugen. Etwas unlogisch erscheint hingegen tatsächlich die Abgabe auf das Gerät selbst: Wer damit nach dem Kauf viele Kopien erzeugt, wird zu wenig an Urheberrechtsabgaben bezahlen gegenüber demjenigen der nur wenige anfertigt. Eine völlige Umlage auf das Verbrauchsmaterial wäre wesentlich gerechter. Aber das sind unwesentliche Detailfragen; ich weiß, auch hiergegen lassen sich Argumente finden: Eine absolute Gerechtigkeit werden wir da nie erreichen können, denn dann müßte ja für alle Fehlkopien eine Gutschrift erfolgen ;) Und wer die Medien nutzt, um sein eigenes Material darauf zu speichern /abzudrucken bekommt ja auch nichts zurück... Angesichts der gravierenden Nachteile des DRM sowohl für den Schaffenden als auch für den Konsumenten (denn nur der Verwerter wird einen Gewinn davon haben) kann man diese Pauschalabgabe aber als das kleinere Übel in Kauf nehmen. Denn eines ist unzweifelhaft: Dieser kleine Geistesblitz des Neuen, den ein Einzelner haben kann, dieser Funke, der das Wissen der Menschheit ein klein wenig erweitert, ist es in jedem Fall wert, von allen anderen honoriert zu werden, auch dann wenn die Mehrheit nur einen indirekten Nutzen davon hat - oder ein paar genußvolle Minuten.

    Eine Einschränkung der Verwendung im Sinne des digitalen Rechtemanagements darf es aber nicht geben, geistige Werte sind eben kein Eigentum eines einzelnen.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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