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Software des Fraunhoferinstitutes durchsucht P2P-Netzwerke

  • Funkenzupfer
  • 6. Februar 2006 um 15:05
  • Geschlossen
  • Funkenzupfer
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    • 6. Februar 2006 um 15:05
    • #1

    Eine sinnvolle Suchmethode, illegales Material in Tauschbörsen aufzuspüren, hat das Darmstädter Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) ausgetüftelt:

    Nicht mehr irgendwelche frei änderbaren Dateinamen oder Hashwerte, die eine eindeutige Zuordnung des Inhalts weder für den Verfolger als auch für den legalen Nutzer unmöglich machten, solange die Datei nur in Form unzusammenhängender Datenschnipsel auf dem Rechner war, ist hier das entscheidende Kriterium, sondern ein unhörbares Wasserzeichen im Datenrauschen. Diese in den neueren Versionen selbst durch analoges Kopieren kaum noch verwundbare Markierung eines geschützten Inhalts führt den Verfolger direkt zur Quelle des Übels, nämlich zu der Person, welche ihre legale Kopie illegal an dritte weitergegeben hat. Alle Informationen über den Täter sind im Wasserzeichen abgelegt. Über die Wasserzeichentechnologie haben wir bereits im vergangenen Jahr ausführlich berichtet.

    Zumindest eines leistet dieses Verfahren, wenn man es statt der bisher üblichen und sehr zweifelhaften Methoden einsetzte: Es würden nur noch tatsächliche Verstöße gegen das Urheberrecht verfolgt, und nicht mehr aufgrund von bloßer Namensgleichheit vermutete. Eine erhebliche Erleichterung für die von der Vielzahl der Vorwürfe überlasteten Staatsanwaltschaften.

    Doch über eines sollte man sich im Klaren sein: Auch dieses Verfahren hat seine Grenzen.
    Ein Wasserzeichen ist nur auffindbar und kann nur dann ausgelesen werden, wenn man weiß, wonach man in einer Datei suchen muß. Diese Information geben die Hersteller jedoch nicht heraus, sodaß es dem Nutzer nach wie vor selbst nicht möglich ist, bei falsch deklarierten Dateien den tatsächlichen Urheberrechtsverstoß zu erkennen, bevor er ihn durch Herunterladen einer falsch gekennzeichneten Datei bereits begangen hat. Auf diesen unhaltbaren Zustand, welcher aus der derzeitigen Gesetzeslage resultiert, habe ich bereits mehrfach hingewiesen.

    Deswegen ist es zwingend geboten, den Empfänger von Inhalten per Gesetz von Verfolgung und Schadenersatzforderungen freizustellen. Es zeugt zwar von einer hervorragenden Lobbyarbeit durch die Industrie, wenn es heute schon im Gesetz anders steht und dieser falsche Weg weiter ausgebaut werden soll. Mit Gerechtigkeit aber hat diese Gesetzeslage nicht mehr viel zu tun.

    Aufgrund der technischen Gegebenheiten in einer Tauschbörse darf der Upload von Dateischnipseln während dem eigenen Download nicht bereits als Urheberrechtsverletzung verfolgt werden können. Auf diesen hat der Empfänger keinen Einfluß, und solange die Datei nicht vollständig vorliegt, hat der normale Benutzer keine Möglichkeit, einen Verstoß festzustellen.
    Erst das Bereitstellen einer vollständigen Datei über einen gewissen Zeitraum hinweg rechtfertigt es, von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen.
    Eine Fristenregelung im Gesetz würde dem genügen. Wie lange man diese Frist bemessen will, darüber läßt sich diskutieren. Wenige Minuten würden vermutlich genügen, um die Legalität eines Downloads zu überprüfen. Man kann Gesetze nicht einfach an technischen Realitäten vorbei und völlig sinnfrei erlassen.

    Aufgrund der Struktur von Tauschbörsen ist es vorherzusehen, daß illegale Dateien damit aus dem Umlauf verschwinden. Wo keine vollständigen Quellen vorhanden sind, wird der Nutzer bald entnervt aufgeben. So werden die Interessen der Rechteinhaber hinreichend geschützt, insbesondere in Verbindung mit dem neuen System der Darmstädter.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

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    • 6. Februar 2006 um 18:21
    • #2

    Das Fraunhofer Institut hat diese Wasserzeichentechnik entwickelt und Hut ab vor dieser bis heute nicht geknackten Methode. Und die ist ja nicht erst drei Tage alt, siehe meine News vom 25.08.05: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewt…serzeichen.html , die des 09.10.2005: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewt…serzeichen.html und die des 22.10.2005: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewt…serzeichen.html

    Sinn des Ganzen ist der Schutz des Originals vor illegaler Weitergabe an Dritte. Eingebaute Hintertür ist ein DNA-ähnlicher Eingriff, der jederzeit per Klick dem Suchenden mitteilt, wer eine illegale Kopie ins Netz stellte und wer diese illegalen Kopie schließlich auf seinen Rechner schaufelte.

    Nun könnte man annehmen, dass z. B. der gelangweilte Fahnder nach dem neuesten DVD-Film fahndet, den bösen Buben ermittelt, der diesen dem Filesharing zufügte und der nächste Klick beschert ihm 25.000 IP-Adressen. Er fertigt eine Sammelanzeige und alle gehen in den Bau.

    Würde man dies so betrachten, dann hätten wir ein Problem, denn die Zellen würden uns ausgehen...

    Sinn des Ganzen ist es, die Legalität zu wahren, das Urheberrecht durchzusetzen. Dass ca. 95 Prozent der Politiker mit der Umsetzung des neuen Urheberrechts schlicht überfordert sind ändert nichts an der Tatsache, dass eine geschützte Sache zunächst nicht weitergegeben werden darf.

    Ebenso ist Fakt, dass die illegal erstellte Kopie nicht gesaugt werden darf.

    Nun ist es ein leichtes mittels "Fraunhofer-Tool" vor jedem Download einer Datei zu prüfen, ob diese legal oder eben nicht downloadbar ist bzw. sein soll. Legale Anbieter werden diese Technik verfeinern und so werden nur legale Dinge downloadbar sein.

    Es ist schlussendlich wie bei Microsoft. Erkennt das kleine MS-Helferlein, dass dein System nicht sauber ist, so erhältst du keine Updates.

    So stelle ich mir zukünftig diese Fraunhofergeschichte vor:

    Der Sauger klickt eine Musikdatei oder einen Film an, beginnt mit dem Download und erhält nun eine kleine, feine, unübersehbare Mitteilung die ihn höflich auffordert, seinen DL, der nun unterbrochen wird, abzubrechen, um sich nicht strafbar zu machen.

    Ignoriert er dies, so möge ihn der lange Arm des Gesetztes am "ARSCH" packen...sorry... :wink:

    Weitere NEWS zum Thema Raubkopierer: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewt…heberrecht.html und Bagatellklausel: http://www.xp-tipps-tricks.de/PNphpBB2-viewt…heberrecht.html

  • DeinMuddn
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    • 6. Februar 2006 um 19:30
    • #3

    Hiho

    ich denke mal spätestens dann, wenn diese "Wasserzeichentechnik" dem "Sauger" zu nah auf die Pelle rückt, werden die schlafenden Hunde geweckt und knacken es oder finden eine andere Möglichkeit... :roll:

    Gruß...
    DeinMuddn:cool:.

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    • 6. Februar 2006 um 19:33
    • #4

    Wäre die einfach zu knacken, so wäre das schon passiert, es vergingen schon etliche Monate...

    Es gibt schon andere Möglichkeiten, die ebenfalls nicht geknackt werden konnten, lediglich verschleiert oder umgangen für den DL selbst. Aber das Wasserzeichen bzw. die anderen Merkmale der sicheren Techniken bleiben erhalten.

    Das "ätzt" sichz überall ein, prima Sache...

  • DeinMuddn
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    • 6. Februar 2006 um 20:10
    • #5
    Zitat von kaiserfive

    Wäre die einfach zu knacken, so wäre das schon passiert, es vergingen schon etliche Monate...

    warum soll man was knacken, wenn einem noch keine Konsekwenzen drohen???

    versteh mich bitte nicht falsch aber ich glaube da nich so recht dran...

    Gruß...
    DeinMuddn:cool:.

  • Funkenzupfer
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    • 6. Februar 2006 um 20:15
    • #6

    Zunächst überzeugt der Ansatz. Auch mich.

    Zitat

    Nun ist es ein leichtes mittels "Fraunhofer-Tool" vor jedem Download einer Datei zu prüfen, ob diese legal oder eben nicht downloadbar ist bzw. sein soll. Legale Anbieter werden diese Technik verfeinern und so werden nur legale Dinge downloadbar sein.

    Das wäre optimal. Das funktioniert bei wirklich flächendeckendem Einsatz dieser Technologie, da es dann kein geschütztes Material ohne Wasserzeichen mehr geben kann. Wasserzeichenfreies Material könnte folglich von jedem risikolos heruntergeladen werden.

    Trotzdem denke ich, es muß noch einiges daran ergänzt werden, bevor es zum Masseneinsatz tauglich ist.

    Über die Sicherheit des Verfahrens hinsichtlich der Manipulation der eingebetteten Daten besteht derzeit kein Grund zu zweifeln. Die nach diesem Verfahren eingelagerten Informationen sind technisch betrachtet auf absehbare Zeit ohne die passenden Schlüssel weder aus den Dateien auslesbar noch nachträglich zu verändern oder zu entfernen. Auch nicht bei analogen Übertragungswegen. Es ist ohne den richtigen Schlüssel nichteinmal feststellbar, ob überhaupt irgendwelche Informationen eingelagert sind. Und die individuellen Schlüssel hat nur der Produzent des Materials oder der Rechteverwerter, der das Wasserzeichen angebracht hat.

    Gefahr droht von ganz anderer Seite:

    Dieses Wasserzeichenverfahren birgt derzeit noch einige unwägbare Risiken für den legalen Erwerber des urheberrechtlich geschützten Materials:
    Zwar hat er das Recht, dieses für Familienmitglieder oder auch für die Freundin privat zu kopieren. Nach heutigem Gesetzesstand völlig legal, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Doch ist genau das bei mit Wasserzeichen versehenen Stücken ein unkalkulierbares Risiko. Was, wenn die Ehe im Streit geschieden wird, die Freundschft aufgekündigt? Oft genug wird aus Liebe später Haß, und der beflügelt Menschen zu unvorhersehbaren Handlungen. In solch einem Szenario werden mit Wasserzeichen versehene legale Kopien, die auch ganz legal verschenkt wurden, zu einer Waffe gegen den rechtmäßigen Erwerber und gutgläubigen Schenker: Na, was glaubt ihr, wer wird wohl den ganz großen Ärger bekommen, wenn so eine Kopie "unerklärlicherweise" in einer Tauschbörse auftauchen sollte? Und wie soll der Erwerber dann beweisen, daß nicht er den Schaden zu vertreten hat?

    Wie sieht es bei einem Weiterverkauf einer gebrauchten CD aus? Das darauf gespeicherte Wasserzeichen weist nur den ursprünglichen Käufer aus. Bei ihm klingeln also die Verwertungsgesellschaften, wenn "sein" Wasserzeichen 10 Jahre nach dem er die CD einmal weiterverkauft hatte in irgendeiner Tauschbörse auftaucht. Unterlagen über den Verkauf? Wer hebt die denn so lange auf, wie die Schutzfristen des Urheberrechtes dauern?

    Was passiert bei Diebstahl von Tonmaterial z.B. aus dem Auto? Um sich da künftig gegen Schadenersatzforderungen abzusichern, müßte man zu jedem Zeitpunkt exakt wissen, welche Cassetten man im Auto gelassen hat, um dies dann protokollieren lassen zu können.

    Und gar nicht auszudenken, wenn man eine CD unterwegs verliert. Schlimm genug schon der materielle Verlust, aber mit Wasserzeichen versehen wartet da noch viel größeres Ungemach. Und wer wird dem Verlierer nachher glauben, wenn genau sein Wasserzeichen bei illegal verbreiteten Kopien gefunden wird?

    Fazit: Es muß eine Möglichkeit vorgesehen werden, die Zuordnung nachträglich ändern lassen zu können. Und dieser Anspruch muß für jeden rechtmäßigen Erwerber auch jederzeit durchsetzbar sein. Ansonsten müssen wir wohl lernen, unsere Tonträger genauso sorgfältig unter Verschluß zu halten, wie eine EC-Karte oder den Personalausweis. Für ein Produkt der Unterhaltung ist dies alles eigentlich wenig praktikabel... Und die private Kopie ist damit Geschichte, ganz ohne ein explizites gesetzliches Verbot.

    Vor der flächendeckenden Einführung müssen solche und ähnliche Fragen geklärt sein. Irgendwelche Ideen? Munter drauflosgepostet. Das ist ein Thema, das uns alle angeht.


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • comvalley
    Gast
    • 28. Februar 2006 um 16:43
    • #7

    iDetective spürt Produktpiraten auf

    Nun ist es soweit,
    Wissenschaftler am Fraunhofer Instituts für Graphische Datenverarbeitung (IGD) http://www.igd.fhg.de haben eine Software entwickelt, die Betrügern, die gefälschte Produkte in Online-Auktionshäusern verkaufen, auf die Spur kommt. iDetective kann das Internet nach Bildern und digitalen Wasserzeichen durchsuchen, wertet Texte aus und vergleicht Musikdateien. Besonderen Gefallen an der Software könnte vor allem die Musikindustrie finden. Der jährliche Schaden der durch Produktpiraten entsteht, schätzt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) http://www.dihk.de weltweit auf 500 Mrd. Euro pro Jahr. Der Gesamtwert der 2003 beschlagnahmten Waren an deutschen Grenzübergängen betrug laut Kriminalamt 177,9 Mio. Euro.

    iDetective, das Internet-Detektive bei der Suche nach Markenfälschern unterstützen soll, ist vorerst nur für die Industrie interessant. "Wir denken, dass es später möglich sein wird beispielsweise für Hobbyfotografen, die ihre Bilder im Internet veröffentlichen, diese mit Hilfe der Software vor unerlaubter Verwendung schützen können", sagte Ulrich Pinsdorf, Wissenschaftler am IGD, im Interview. Im Gegensatz zu herkömmlichen Suchmaschinen kann der Nutzer bei iDetective die Suchalgorithmen selbst definieren. "Die Software ist vergleichbar mit einem Spürhund, der den Polizisten nur Hinweise gibt. Überprüft werden die Ergebnisse jedoch vom Mensch", so Pinsdorf weiter.

    Betroffen von der Internetpiraterie sind nicht nur Musik- und Filmindustrie. "Designerlabels und Luxusmarken werden am häufigsten gefälscht, aber neuerdings sind auch gefälschte Medikamente zu finden", so Petur Agustsson, technischer Leiter der Agentur Partners4Management http://www.p4m.de. Die Agentur, zu deren Auftraggebern unter anderem Lacoste und Eastpack zählen, durchsucht Auktionshäuser wie etwa eBay http://www.ebay.de nach gefälschter Ware. Die Agenten werden bei der Suche nach Betrügern von Softwareprogrammen unterstützt, erhalten aber auch Schulungen von den Auftraggebern, um Fälschungen zu erkennen. Gleichzeitig gibt es ein Netzwerk an anonymen Testkäufern, die verdächtige Waren kaufen.

    Quelle: http://www.winhelpline.info/news/singlenews,14822.html

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