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Insolvenzverfahren - Ware steht aus - was tun?

  • djdorian81
  • 10. Februar 2006 um 16:17
  • Geschlossen
  • djdorian81
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    • 10. Februar 2006 um 16:17
    • #1

    Hallo!

    Diesmal brauche ich rechtlichen Rat / Erfahrungen / Tipps...

    Im Dezember 2005 habe ich mir einen neuen CPU-Lüfter gegönnt. Die Halterung ging bereits nach knapp 2 Wochen aufgrund eines Materialfehlers zu Bruch. Der Online-Händler konnte mir kein Ersatzteil / Austauschmodell zuschicken und bat daher den Artikel zurückzusenden und versprach eine Gutschrift in Höhe von 40,- Euro Warenwert.
    Nach gut 1 Monat Wartezeit und keiner Erstattung, schrieb ich den Händler an, warum die Zahlung noch aussteht.
    Heute erhielt ich als Antwort, dass man das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet habe und daher keine Zahlung mehr geleistet werden kann.
    Der Shop ist weiterhin online erreichbar und es lassen sich auch Bestellung (ggf. auch per Vorkasse) tätigen. Ein Hinweis auf Insolvenz ist nirgends zu sehen...

    Kann ich nun vom Händler verlangen, dass er mir stattdessen einen gleichwertigen Artikel - der lt. Shop noch lieferbar ist - als Ersatz zuschickt? Das Geld habe ich bereits abgeschrieben, aber gibt es eine Regelung, dass der Händler - sofern noch Ware vorhanden ist - den Betrag also durch Waren wieder gutmacht?

    Was kann ich machen um nicht leer auszugehen?

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  • top111
    Gast
    • 10. Februar 2006 um 16:28
    • #2

    Hallo,


    1. Hast du einen Beleg dass dir dass Geld gutgeschrieben wird :?:

    2. Hast du Belege dass du den Lüfter zurückgeschickt hast :?:


    Gruss Torsten 8)

  • Anonymous
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    • 10. Februar 2006 um 16:28
    • #3

    Hallo djdorian81,

    das Ganze riecht nach Betrug. Beantrage ich Insolvenz, so wird entschieden ob diese Insolvenz auch umgesetzt wird. Wenn ja, so fließt ALLES in die Insolvenzmasse und kein Teilchen bewegt sich mehr aus dem Haus, auch kein Geld.

    Schwebt das Insolvenzverfahren nur im Raum, so bin ich handlungsfähig und kann selbst entscheiden, ob ich noch Ware liefern kann oder Geld gutschreiben...

    Hier ein super LINK: http://www.insolvenzrecht.info/

    Bitte handle schnell, ruf am besten an und verlange eine sofortige Ersatzlieferung, solange du noch eine Chance hast...

  • Funkenzupfer
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    • 10. Februar 2006 um 16:32
    • #4

    Wende Dich mit dieser Frage bitte schnellstmöglich an Deine örtliche Verbraucherzentrale. Adrssen findest Du unter http://www.vzbv.de/

    Alternativ kannst Du einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen, oder einfach Deine Frage einmal beim GTI-Verbraucherschutz-Forum http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/ vorlegen.

    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • djdorian81
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    • 10. Februar 2006 um 16:34
    • #5

    Danke für die Antworten. Werde mir die Seiten mal umsehen.

    Belege darüber, dass der Lüfter zurückgenommen wird und ich das Geld zurückerhalten habe ich nur als Email vom Händler.

    Den Einlieferungsbeleg über das Paket durch die Post habe ich natürlich.

    Ob da Betrug im Spiel ist mag ich nicht so wirklich glauben, ich habe bei besagtem Shop schon längere Zeit immer wieder bestellt und die Retourenabwicklung hat immer 1A geklappt...ich kann nur mit "vorläufigem Insolvenzverfahren" nichts anfangen...

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  • Anonymous
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    • 10. Februar 2006 um 16:37
    • #6

    Einen RA wegen 40€???

    Da regeln schon einmal 99 Prozent der Rechtsschutzversicherungen nicht aufgrund des zu geringen Streitwertes...und privat ist eine Rechtsberatung schon mit 50€ teurer als die Ware an Wert hat, der RA liegt deutlich über dem Fuffi...

    Die Verbraucherzentrale erreichst du heute vielleicht nicht mehr, deshalb ran ans Telefon...Geschwindigkeit ist alles.

    Wenn der Händler noch keine Insolvenz angemeldet hat, jedoch dieses erforderliche Insolvenzverfahren auch nur fahrlässig nicht erkennt, so macht er sich strafbar. Dann kann alles beschlagnahmt werden und du siehst nichts mehr...

    Auch eine "vorläufige Insolvenz" rechtfertigt nicht die Aufrechterhaltung des Shops mit den von dir beschriebenen Einschränkungen...

    Lass dir ggf. den Insolvenzverwalter benennen....

  • djdorian81
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    • 10. Februar 2006 um 16:41
    • #7

    Also zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung, auch noch ohne Selbstbeteiligung. Allerdings weiß ich noch ob die bei so geringem Wert greift und wie lange das dann überhaupt dauert bis was ins Rollen kommt...brauchte noch nie rechtlichen Beistand (glücklicherweise).

    Die Verbraucherzentrale hier in Bayern verlangt auch schonmal 5-15 Euro für eine Beratung...habe auf den Seiten kein öffentliches Forum gefunden. Irgendwie auch schade wenn ich dafür blechen soll, das mindert den Wert wiederum.

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