Hallo!
Diesmal brauche ich rechtlichen Rat / Erfahrungen / Tipps...
Im Dezember 2005 habe ich mir einen neuen CPU-Lüfter gegönnt. Die Halterung ging bereits nach knapp 2 Wochen aufgrund eines Materialfehlers zu Bruch. Der Online-Händler konnte mir kein Ersatzteil / Austauschmodell zuschicken und bat daher den Artikel zurückzusenden und versprach eine Gutschrift in Höhe von 40,- Euro Warenwert.
Nach gut 1 Monat Wartezeit und keiner Erstattung, schrieb ich den Händler an, warum die Zahlung noch aussteht.
Heute erhielt ich als Antwort, dass man das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet habe und daher keine Zahlung mehr geleistet werden kann.
Der Shop ist weiterhin online erreichbar und es lassen sich auch Bestellung (ggf. auch per Vorkasse) tätigen. Ein Hinweis auf Insolvenz ist nirgends zu sehen...
Kann ich nun vom Händler verlangen, dass er mir stattdessen einen gleichwertigen Artikel - der lt. Shop noch lieferbar ist - als Ersatz zuschickt? Das Geld habe ich bereits abgeschrieben, aber gibt es eine Regelung, dass der Händler - sofern noch Ware vorhanden ist - den Betrag also durch Waren wieder gutmacht?
Was kann ich machen um nicht leer auszugehen?