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Foren haften auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

  • Anonymous
  • 5. Dezember 2005 um 16:30
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    • 5. Dezember 2005 um 16:30
    • #1

    Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

    Hat das am Freitag vor dem LG HH gesprochene Urteil Bestand, so haften Foren auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge und das wäre schlichweg falsch und eine Katastrophe!

    Aber zum aktuellen Urteil/Thema:

    Dies ist der Originaltext von heise.de, der nicht aus dem Zusammenhang gerissen wurde!!!


    Zitat von heise

    Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben

    Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

    Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

    Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

    "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

    Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen

    Alles anzeigen

    Hoffentlich hat heise Erfolg beim Einlegen der Rechtsmittel!!!

    Dieses Urteil kann und darf keinen Bestand haben, es wird Zeit, dass man diesem Richter aufzeigt, was er damit anrichtet. Ferner ist er zwar in seinem Urteil frei, sollte sich dennoch an bereits bestehendes Recht anlehnen...

    Sollte das Urteil je umgesetzt werden, so würde dies eine Zensur nach sich ziehen, die die Welt noch nicht gesehen hat...Foren könnte man dann dicht machen...

    Quelle: http://www.heise.de

  • Koschi
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    • 5. Dezember 2005 um 16:50
    • #2

    Du kommst in einer deiner letzten New an und sagst Everest ist ab jetzt Bezahlprogramm und forderst alle auf Streets link zu folgen. Das machen wir und Michael ist dran. Inetwa so oder nicht so?

  • Anonymous
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    • 5. Dezember 2005 um 17:06
    • #3

    So in etwa...

    Stelle man sich vor, das hatten wir ja schon, einer macht negative Erfahrungen mit einem PC-Hersteller.

    Nun schildert er seine bittere Erfahrung und, das hatten wir auch schon aber ich habe es gelöscht, ruft dazu auf, dass man es denen zeigt...

    Dies z. B. in der Form, durch gezieltes bombadieren des Supports und durch downloaden von Treibern auf deren HP. So stürzt deren Server ständig ab.

    Hier wäre nach dem Urteil eines Richters am LG HH Michael zur Verantwortung zu ziehen, kranke Vorstellung...

    Aber noch gibt es eine Revision und noch gibt es mich...

  • hyrican
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    • 5. Dezember 2005 um 20:35
    • #4

    Imho ist es mal wieder eine Formulierungsfrage. Man darf zwar im Forum äußern das diese und jene Firma mies ist aber man darf nicht zu Dingen aufrufen die der Firma Kosten verursachen wie eben Server abstürzen lassen oder anderen Schaden anrichten. Normal verbietet die Netiquette solcherlei Aufrufe sowieso( jedenfalls imho) aber nun den Seitenbetreiber dafür haftbar zu machen ist trotzdem weit übertrieben. Die Schweinerei dabei ist das Admins und Moderatoren damit zum permanenten kontrollieren und zensieren aller Beiträge gezwungen werden was eine vernünftige Forenarbeit als freiwilliges Engagement fast unmöglich macht denn welcher freiwillige Helfer will anstatt zu helfen seine Zeit damit verplempern alles zu zensieren und zu editieren. Noch dazu wo man kein Rechtsverdreher äh Gelehrter ist und ein Anwalt einem aus einem schlecht editierten Beitrag leicht einen Strick drehen kann. Ein Forensterben im großen Stil wird vermutlich die Folge sein.
    Für mich stellt sich aber auch die Frage ob ein Aufruf zum abstürzenlassen von Servern nicht vielleicht dasselbe ist wie ein Aufruf zum zerkratzen von Autos womit der Aufruf ein potentiell rechtswidriger Beitrag ist und somit sowieso vom Seitenbetreiber bei Kenntnisnahme zu löschen ist...

    hyrican

    Man muß nicht alles wissen,man muß nur wissen wo man es findet!!!Kein Support per PN!!!

  • Koschi
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    296
    • 6. Dezember 2005 um 00:45
    • #5
    Zitat von hyrican

    Seitenbetreiber bei Kenntnisnahme zu löschen ist...
    hyrican

    Ich bin ganz deiner Meinung.
    Bleibt die schwammige "bei Kenntnisnahme".

    Kein Forenbetreiber ist 24/7 online und passt auf. Wenn jetzt also ein ganz schneller Anwalt kommt, gibts es gleich wieder den Punkt wie lange darf so was stehen bleiben bevor es geloescht werden muss. Absoluter Schwachsinn, genauso wie alle Beitraege vorher ueberpruefen.

    Der Richter ist bestimmt nirgends Forenmitglied. Sonst wuerde ihm schon der gesunde Menschenverstand sagen das es so nicht geht

    Gruesse Koschi

  • Soucerer72®©
    Hilft wo es nur geht
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    538
    • 6. Dezember 2005 um 03:51
    • #6

    nicht nur, das er null kenntnis von der materie hat.
    er fügt sich wie eh und jeh alle in die machtgewohnheit,
    nichts wurde und wird besser geschützt als geld.

    das leben ist sch****e aber die grafik ist geil!
    rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut worden, damit sich der leser nicht so langweilt

    "Der erste Trunk aus dem Becher der Naturwissenschaft macht atheistisch;
    aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott."
    Werner Heisenberg, Atomphysiker


    bye soucerer72™®©

  • blue
    Gast
    • 6. Dezember 2005 um 06:20
    • #7

    hallo

    foren sind ja immer noch ein medium zur freien meinungs äusserung

    und solange dieses nicht mit dem aufruf zu einer straftat verwechselt wird braucht bestimmt kein foren besitzer angst um seine seite haben ....

    oder es werden filter eingebaut werden die bestimmte worte/sätze aus xen ...

    dann heißt es gute nacht

    und wie so oft : eine 100% sicherheit wird es auch hier nicht geben können ....


    gruß....

  • Funkenzupfer
    Meister
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    2.009
    • 6. Dezember 2005 um 19:12
    • #8
    Zitat

    bei Kenntnisnahme

    genau das ist der entscheidende Unterschied... Nun wird es diesem Urteil sei Dank auch *ohne* Kenntnisnahme vorausgesetzt.

    Ich möchte nur mal zu gerne wissen, was diese Leute überhaupt dazu treibt, unsere Justiz zu beschäftigen... Selber scheinen sie bis über beide Ohren in unsaubere Machenschaften verwickelt zu sein, und dann sowas. Statt sich nun ganz still im Eckchen zu verkriechen. Erstaunlich, daß sie einen Richter gefunden haben, der da mitspielt. Aber wie heißt das so schön: Auf hoher See und vor Gericht...

    Und merke: Ein Syndikus ist laut Brockhaus ein rechtskundiger Geschäftsführer. Das gilt auch dann, wenn er zufällig Peter oder Hans, oder gar Bernhard heißen sollte... Und mit solchen doch sehr rechtskundigen Personen sollte man sich besser nicht anlegen, besonders, wenn sie schon in einer so renomierten Kanzlei wie Gravenreuth gearbeitet haben. Eine Grundregel übrigens, die Heise in der bisherigen Berichterstattung über den betreffenden Personenkreis wieder einmal gründlich mißachtet hat, wie jeder selbst leicht herausfinden kann.

    Wir werden euch jedenfalls, liebe Forenmitglieder, ab sofort mit Argusaugen durchleuchten, jeden Buchstaben von euch auf die Goldwaage legen, Sätze in Haare spalten, nach allen Regeln der Kunst auseinandernehmen, und erst dann ruhen und zufrieden sein, wenn alles 200, nein besser 800%ig wasserdicht ist. Was dann übrigbleibt? Tja, weiße Seiten sind doch auch was schönes zum angucken...

    Was höre ich da? Das sei jetzt Zensur? Neeeein, Zensur kennen wir hier in Deutschland nicht, das ist doch ein Fremdwort. Die gibt es doch immer nur anderswo...


    Grüße
    Funkenzupfer.

    \"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.\" (Kurt Marti)

  • wurzl
    Schon länger dabei
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    55
    • 7. Dezember 2005 um 03:01
    • #9
    Zitat von Funki

    Ich möchte nur mal zu gerne wissen, was diese Leute überhaupt dazu treibt, unsere Justiz zu beschäftigen...

    Na was wohl, Heerscharen bedürftiger Anwälte werden Betreiber von Foren, Boards, Weblogs etc. mit einer Abmahnwelle inkl. unverschämter "Gebühren" erfreuen - da klingelt die Kasse!

    Zitat von Funki

    ...mit solchen doch sehr rechtskundigen Personen sollte man sich besser nicht anlegen, besonders, wenn sie schon in einer so renomierten Kanzlei wie Gravenreuth gearbeitet haben...

    Wären wir mit solch einem Denken nicht alle noch Sklaven und Leibeigene??? Man sollte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen...
    Wenn's mich erwischt werde ich mich wehren - und wenn's das Letzte ist was ich tue...


    An die dumme Stirne gehört als Argument von Rechts wegen die geballte Faust. (Nietsche)

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